Interessengemeinschaft und Beratung für Berliner Mieter

MieterEcho online – 05.12.2011

Berliner Wassertisch zur kartellrechtlichen Abmahnung der Wasserbetriebe

Seit der Teilprivatisierung der Berliner Wasserbetriebe sind die Wasserpreise in Berlin höher als in allen anderen vergleichbaren deutschen Großstädten. Von Annette Fugmann-Heesing (SPD) eingefädelt und von Harald Wolf (Die Linke) zementiert, waren den privaten Anteilseignern RWE und Veolia Wasser satte Gewinngarantien eingeräumt worden.

Gegen verbissenen Widerstand des rot-roten Senats führten der Berliner Wassertisch und viele andere Initiativen Anfang diesen Jahres das Volksbegehren „Unser Wasser“ zum überragenden Erfolg und erzwangen erste kritische Maßnahmen zur Berliner Wasserprivatisierung.
 

Zur heutigen Abmahnung des Bundeskartellamts für die Berliner Wasserbetriebe (BWB) nimmt das Sprecherteam des Berliner Wassertischs Stellung, was wir gerne hier wiedergeben:
 

„Gewinngarantie beseitigen, Zinsen senken

Die Aufforderung an die BWB, die Preise zu senken, ist ein Teilerfolg für die Berlinerinnen und Berliner. Ohne den starken Druck der Bevölkerung, wie er im Volksentscheid am 13. Februar 2011 ausgeübt wurde, würde sich an der Preisfront nichts bewegen.

Es ist nur ein Teilerfolg, weil das Bundeskartellamt die Abwasserpreise nicht untersucht hat. Immerhin sind die Preise für Trink- und Abwasser in Berlin seit der Teilprivatisierung um ca. 35 Prozent gestiegen. In unserer Stadt werden - so das Bundeskartellamt - mit Trinkwasser deutlich mehr Gewinne gemacht als in Hamburg, München oder Köln.

Leider besteht die Gefahr, dass die privaten Anteilseigner RWE und Veolia sich den Verlust, der ihnen durch gesenke Preise entsteht, aus dem Landeshaushalt zurückholen. Damit würde der Steuerzahler das bezahlen, was er als Wasserverbraucher einspart. Deshalb muss die in den Verträgen zur Teilprivatisierung der BWB enthaltene Gewinngarantie beseitigt werden. Das ist eine wichtige Aufgabe für Senat und Abgeordnetenhaus.

Außerdem: In den kommenden Tagen wird das Abgeordnetenhaus über die Zinsen beschließen, die den privaten Anteilseignern auf das betriebsnotwendige Kapital zugestanden werden. Daraus leiten sich die Preise ab. Auch hier hat das Abgeordnetenhaus die Möglichkeit, preisdämpfend zu wirken.“
 

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