Zustimmung zu einer Mieterhöhung auf die ortsübliche Vergleichsmiete durch Zahlung der Miete
1. Die Zustimmung zu einer Mieterhöhung kann auch durch die mehrmalige vorbehaltlose Zahlung der geforderten höheren Miete erfolgen. Dies gilt auch dann, wenn der Vermieter in seinem Mieterhöhungsverlangen ausdrücklich die schriftliche Zustimmung zur Mieterhöhung fordert. 2. Eine Formularklausel in einem Mietvertrag, die für alle Vertragsänderungen die Einhaltung der Schriftform fordert, ist unwirksam.




