Meinungsfreiheit und Mietrecht
Wenn Mieter/innen ihre Meinung sagen wollen

Eine Minderung und ein Zurückbehaltungsrecht können dem Mieter auch dann zustehen, wenn Mängel bereits bei Anmietung der Wohnung vorhanden sind, sofern sich der Vermieter zur Beseitigung verpflichtet hat. Ein auf eine Kündigung wegen Mietrückständen gestützter Räumungsanspruch des Vermieters erfordert die Angabe und Erläuterung der tatsächlich geschuldeten Miete, sofern diese von der vertraglich vereinbarten Miete abweicht.