Mitte Oktober veröffentlichte das neugegründete Bundesministerium für Bauen, Wohnen und Stadtentwicklung das Abschlussdokument von Diskussionsrunden zwischen Politik, Wirtschaft und Verbänden, die auf Einladung der Ministerin Klara Geywitz (SPD) zu einem „Bündnis bezahlbarer Wohnraum“ zusammengeführt wurden. Das Ergebnispapier dokumentiert die Ratlosigkeit der Politik in der Wohnungsfrage.
Für einige galt es als Zeichen der Hoffnung, dass Fragen des Bauens und Wohnens nicht mehr als Teilaufgabe der Innenpolitik angesehen wurden, sondern in einem eigenständigen Ministerium bearbeitet werden sollten. Eine knappes Jahr nach dem Start des neuen Ministeriums gibt das Bündnis-Dokument einen ersten Einblick in die Arbeitsweise und Ausrichtung des neuen Bundesministeriums. Im Vergleich zum Vorgänger-Bündnis („Wohnraumoffensive – bezahlbares Bauen und Wohnen“ seit 2014), das fast ausschließlich aus Diskussionen mit den Verbänden der Bau- und Wohnungswirtschaft bestand, wurden an dem aktuellen Bündnis auch einige zivilgesellschaftliche Akteure beteiligt. Neben dem Mieterbund und verschiedenen Gewerkschaften nahmen auch Wohlfahrtsverbände, Akteure aus dem Bereich des genossenschaftlichen und gemeinschaftlichen Bauens, der Kirchen sowie der Deutsche Naturschutzring an den Beratungen teil. Diese veränderte Zusammensetzung hat jedoch nur einen geringen Einfluss auf die verabschiedete Agenda des Bündnisses: Bezahlbarer Wohnraum soll auch weiterhin vorrangig über den Neubau von Wohnungen erreicht werden. Schon in der Einleitung wird an die Ziele des Koalitionsvertrages erinnert, 400.000 Wohnungen pro Jahr fertigzustellen. Etwa 100.000 davon sollen als öffentlich geförderte Wohnungen erstellt werden. Ziel sei es, den Bedarf an „bezahlbarem, bedarfsgerechtem und klimafreundlichem Wohnraum“ zu decken. Wie schon im Koalitionsvertrag der Bundesampel fehlen auch beim Wohnraumbündnis eine klare Definition der Ziele und eine fundierte Herleitung oder Begründung der Zielzahlen. So bleibt weitgehend unklar, welche Wohnungen für wen als „bezahlbar“, „bedarfsgerecht“ oder „klimafreundlich“ gelten.
