177 Seiten umfasst der Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD, der die Grundlage für das Regierungshandeln der kommenden vier Jahre darstellen soll. Neun Seiten, unter der Überschrift „Lebenswerte Städte, attraktive Regionen und bezahlbares Wohnen“ , beschäftigen sich mit Wohnungsbau und Mietenpolitik.
Koalitionsverträge bestehen in erster Linie aus Polit-Folklore und Allgemeinplätzen. Und gleich am Anfang des neuen Koalitionsvertrags wird dankenswerterweise eingeräumt, dass der Inhalt ohnehin nicht sonderlich ernst zu nehmen ist. In der Präambel heißt es, „Formulierungen mit ‚werden‘ sind grundsätzlich prioritär, Formulierungen mit ‚wollen‘ nicht“. Das bedeutet: Wenn von „wollen“ die Rede ist, handelt es sich um eher unverbindliche Absichtserklärungen. Vieles soll zudem in Kommissionen und Fachforen zunächst „geprüft“ oder „evaluiert“ werden, was in der Regel eine Verschiebung auf den Sankt Nimmerleinstag bedeutet. Im ersten Kapitel geht es um eine „Wohnraumoffensive“: „Wir wollen erreichen, dass 1,5 Millionen Wohnungen und Eigenheime frei finanziert und öffentlich gefördert gebaut werden.“ Dazu soll es noch in diesem Jahr einen „Wohngipfel“ geben. Insgesamt sollen in den Jahren 2020/2021 „mindestens zwei Milliarden Euro für den sozialen Wohnungsbau zweckgebunden bereitgestellt werden“, wobei steuerliche Anreize für Investoren eine zentrale Rolle spielen. Geplant ist eine auf vier Jahre befristete Sonderabschreibung in Höhe von 5% zusätzlich zur linearen Abschreibung für Investitionen im nicht näher bezifferten „bezahlbaren Mietsegment“. Von Wohnungsbau in unmittelbarer Trägerschaft der Länder und der Kommunen und der Schaffung von dauerhaft preisgünstigen Wohnungen statt der üblichen befristeten mietpreisgebundenen Zwischennutzung im geförderten sozialen Wohnungsbau ist erwartungsgemäß nicht die Rede. Und auch für nicht-profitorientierte Wohnungsbauträger gibt es wenig mehr als ein paar warme Worte von den Koalitionären: „Wir wollen das Engagement von Genossenschaften, kommunalen und kirchlichen Wohnungsunternehmen, nicht gewinnorientierten Initiativen und Stiftungen für den Neubau und eine sozialverträgliche Sanierung im Sinne einer Gemeinwohlorientierung unterstützen. Wir wollen dazu gezielt langfristige Finanzierungen und Bürgschaften durch die KfW zur Verfügung stellen. Mit Beratung, weiteren innovativen Finanzierungsmodellen und einem Austausch guter Beispiele wollen wir auch Neugründungen in diesem Feld unterstützen.“ Wie gesagt: „wollen“ und nicht „werden“. Ähnlich blumig sind die Formulierungen zum Wohngeld: „Wir wollen eine Anpassung des Wohngeldes an die jeweiligen allgemeinen und individuellen Lebensbedingungen vornehmen. Die Veränderung der maßgeblichen Kriterien wollen wir regelmäßig prüfen.“
