Der Musiker Peter Hollinger lebte seit über 30 Jahren in der Adalbertstraße in Kreuzberg. Nachdem das Haus in eine Wohnungseigentümergemeinschaft umgewandelt wurde, erhielt er eine Eigenbedarfskündigung der Vermieterin. Es begann ein zermürbender juristischer Kampf, der sich über mehrere Jahre hinzog. Er endete mit einem rechtskräftigen Räumungstitel und der Ankündigung der Zwangsräumung. Kurz bevor diese vollzogen werden konnte, nahm er sich das Leben. Diese ultimative Entscheidung traf er nicht im Affekt, sondern mit Ansage. Auch dem Gericht, das der Klage seiner Vermieterin stattgab, waren Hollingers Verzweiflung und seine Suizid-absichten bekannt.


