Spätestens seitdem der Verfassungsgerichtshof des Landes Berlin am 28. September seine „vorläufige Rechtseinschätzung“ zu den Wahlanfechtungsklagen veröffentlicht hatte, war allen Beteiligten klar, dass es mit hoher Wahrscheinlichkeit im Februar 2023 zu einer kompletten Wiederholung der Wahlen zum Abgeordnetenhaus und zu den Bezirksverordnetenversammlungen kommen wird. Am 16. November wurde dies durch die Urteilsverkündung endgültige Gewissheit.
Für das Land und die Bezirke ist dies eine große Herausforderung. Eine auch nur teilweise Wiederholung der desaströsen Pannen bei der Wahl im September soll mit allen Mitteln verhindert werden und der Zeitdruck ist enorm. Schnell wurde klar, dass die Bezirkswahlämter dies mit ihrer personellen Ausstattung kaum stemmen können. Dabei geht es um Akquise und Schulung von rund 43.000 Wahlhelfer/innen, die Aktualisierung der Wählerverzeichnisse, organisatorische Vorbereitungen in über 2.200 Wahllokalen, Versand der Wahlbenachrichtigungen und der Stimmzettel für Briefwähler/innen und vieles andere mehr. Um das alles gewährleisten zu können, werden den Bürgern erhebliche Einschränkungen zugemutet. In fast allen Bezirken wurde Personal aus verschiedenen Abteilungen für die Wahlvorbereitung abgezogen und das hat teilweise drastische Konsequenzen. So wurden einige Bürgerämter bereits im Oktober und November teilweise komplett geschlossen, voraussichtlich bis zum 14. Februar.Das betrifft unter anderem die Bürgerämter „Helle Mitte“ (Marzahn-Hellersdorf), Kladow (Spandau), Wilmersdorfer Arcaden (Charlottenburg-Wilmersdorf), Reinickendorf-Ost, Neu-Hohenschönhausen (Lichtenberg) und Donaustraße (Neukölln). In diesen Einrichtungen vergebene Termine sollen jetzt auf andere Einrichtungen umgebucht werden, aber nicht zu den vereinbarten Zeitpunkten.
