Wenn wir den Begriff der Verwaltungsreform hören, dann denken wir an Termine beim Bürgeramt. Freie Termine sind Glückssache. Aber eine Verwaltungsreform ist mehr. Gehen wir also auf Spurensuche.
Eine Verwaltungsreform gab es bereits in den 1990er Jahren. Damals glaubte man, dass die kommunale Verwaltung effizienter arbeiten würde, wenn man sie an marktwirtschaftliche Organisationsstrukturen orientiert. Dahinter stand ein großes Heer an Berater/innen und natürlich die Wirtschaft. Für Investoren war es unerträglich, sich mit ihren Bauvorhaben in die Warteschlange in einem verstaubten Flur der Behörde einzureihen und abzuwarten, bis sie endlich aufgerufen wurden. Wenn man bedenkt, welche großen Bauvolumen die Mitarbeiter/innen einer Baubehörde zu genehmigen hatten, dann verwundert es nicht, dass häufig auch Geld angeboten wurde. Eine damalige Untersuchung des DIFU (Deutsches Institut für Urbanistik) ergab, dass in 80% der Baubehörden von den Investoren Geld nebenbei an die Bearbeiter von Baugenehmigungen gezahlt wurde, um in der Bearbeitungsschlange vorgezogen zu werden. Denn jeder Monat Wartezeit kostete die Investoren viel Geld. Das eigene Gehalt in der Behörde aufzubessern, schien mehr als logisch. Aus dieser Perspektive heraus war die Bewertung einer Genehmigung als Produkt mit Kosten-Leistungsberechnung sinnvoll und überfällig. Aber konnte man deshalb alle Leistungen der Verwaltung als Produkte berechnen? Solange sich die Verwaltung als Dienstleister für Wirtschaftsakteure versteht, war die Verwaltungsreform der 1990er Jahre eine sinnvolle und einnahmenorientierte Zielvorstellung. Bei der Gelegenheit wurde allerdings jeder Verwaltungsvorgang als Produkt neu berechnet. So wurde die Sozialplanung in weiten Teilen abgeschafft. Einige werden sich noch daran erinnern, dass z. B. plötzlich Schulen fehlten. Denn die Stadt hatte in den geburtenschwachen Jahrgängen viele leerstehende Schulen geschlossen. Offenbar hatte niemand in der Verwaltung damit gerechnet, dass sich die Situation einmal ändert und tatsächlich Schulen fehlen könnten. Die Tatsache, dass dann geburtenstarke Jahrgänge auch wieder eingeschult werden, kam erst mit der Anmeldung der Erstklässler/innen wieder auf den Tisch der Verwaltung.
