Die verbliebenen Bewohner/innen des Gebäudekomplexes Habersaathstraße 40–48 in Berlin-Mitte kämpfen weiter um den Erhalt ihrer Wohnungen. Am 16. November gab es einen weiteren Teilerfolg. Auch im vierten von insgesamt sechs Verfahren um die vom Besitzer, der Arcadia Estates GmbH, verlangte Räumung der Wohnungen entschied das Amtsgericht Berlin-Mitte, dass die betroffenen Mieter/innen ein berechtigtes Interesse am Verbleib in ihren Wohnungen hätten, welches die Verwertungsinteressen des Besitzers überwiege. Bereits im ersten Verfahren hatte die zuständige Richterin diese Einschätzung mit deutlichen Worten untermauert: „Eine Wohnung ist kein Aktienpaket“ .

