Seit Juni 2016 gelten für zwei Quartiere in Moabit mit rund 45.000 Einwohner/innen soziale Erhaltungssatzungen. Rund um die Wald- und die Birkenstraße können in den neuen Milieuschutzgebieten nunmehr Luxusmodernisierungen von Wohnungen untersagt werden. Auch die Umwandlung von Miet- in Eigentumswohnungen wird erschwert. Mitte Februar zogen Stadtentwicklungsstadtrat Ephraim Gothe (SPD) und leitende Fachbeamte des Bezirks Mitte auf einer Veranstaltung in der Heilandskirche eine erste Bilanz.
Gothe dämpfte Erwartungen, dass der Milieuschutz Mieter/innen generell vor drastischen Mieterhöhungen und damit einhergehender Vertreibung schütze. Zwar sei der Erhalt der sozialen Zusammensetzung der Bevölkerung ausdrücklich als Zielvorgabe derartiger Satzungen formuliert. Auch stünden Modernisierungen, die über den allgemein üblichen Standard hinausgehen und Umwandlungen von Miet- in Eigentumswohnungen unter einem Genehmigungsvorbehalt. Auf einfache Modernisierungen und die oftmals besonders preistreibenden energetischen Gebäude-sanierungen habe man aber durch Milieuschutzsatzungen kaum Einfluss. Auch Stephan Lange, Gruppenleiter in der Bezirksverwaltung, warnte vor zu hohen Erwartungen. Allerdings wolle der Bezirk „bis an die Grenzen des Möglichen gehen“. Gerade bei der Frage der Kappung von Mieterhöhungen nach Modernisierungsmaßnahmen ist das eine schwierige Gratwanderung. Die Festlegung von Miet-obergrenzen in Milieuschutz- und Sanierungsgebieten ist seit Februar 2004 durch ein Urteil des Oberverwaltungsgerichts ausgeschlossen. Zulässig ist nach Auffassung der Bezirksverwaltung allerdings eine „Verordnungsmiete“, die auf einem gebietsspezifischen Mietspiegel basiert und als „Prüfkriterium“ für die Genehmigung von Modernisierungen herangezogen werden kann. Bislang ist jedoch unklar, ob diese Verordnungsmiete in einer juristischen Auseinandersetzung Bestand hätte. Mit entsprechenden Prozessen ist in naher Zukunft zu rechnen, zumal der Haus- und Grundbesitzerverband eine Kappung von Modernisierungsumlagen über das gesetzliche Maß von 11% der Kosten pro Jahr hinaus kategorisch ablehnt.
