Die anhaltende Debatte über eine mögliche Vergesellschaftung der Bestände großer Immobilienkonzerne in Berlin sorgt bei den Spitzenverbänden der Immobilienwirtschaft und ihnen nahestehenden Politikern offenbar für erhebliche Aufregung. Die von der CDU bzw. CSU geführten Landesregierungen in Nordrhein-Westfalen und Bayern fordern, der Vergesellschaftung von Wohnungsbeständen einen gesetzlichen Riegel vorzuschieben. „Alleine die einseitig geführten Debatten in einem Bundesland verunsichern Wohnungsfinanzierer bundesweit“, das sei „der Feind des Wohnungsbaus“, erklärte NRW-Bauministerin Ina Scharrenbach (CDU). Deshalb sei die Bundesregierung aufgerufen, einen bundesgesetzlichen Rahmen zur Auslegung von Artikel 15 des Grundgesetzes zu schaffen, auf dem der Berliner Volksentscheid basiert. Dies ist auch der Tenor einer Entschließung der Bauministerkonferenz vom 11. Juni.
