Sieben Monate nach dem gewonnenen Volksentscheidhat die Expert/innenkommission zur Vergesellschaftung großer privater Wohnungsunternehmen ihre Arbeit aufgenommen. Doch glücklich ist mit dieser Kommission niemand.
Die Initiative „Deutsche Wohnen & Co. enteignen“ (DWE) und relevante Teile der mitregierenden Linken sehen in ihr ein Verzögerungsinstrument, das die Umsetzung des Volksentscheids aufschieben soll. Aber auch die Vergesellschaftungsgegner/innen, allen voran die Regierende Bürgermeisterin Franziska Giffey und Stadtentwicklungssenator Andreas Geisel (beide SPD) haben versucht, die Einsetzung der Kommission zu behindern und ihren Auftrag aufzuweichen, wo es nur ging. Denn es ist nicht ausgeschlossen, dass die Kommission die Frage nach der verfassungsrechtlichen Machbarkeit der Vergesellschaftung mit „ja“ beantwortet und entsprechende Wege aufzeigen könnte. Entstanden ist die Kommission aus dem politischen Patt, das der Wahltag am 26. September 2021 hinterlassen hat. Da die Initiative DWE keinen Gesetzentwurf zur Abstimmung gestellt hatte, war der Entscheid nicht verbindlich. Die mit 59,1% der abgegebenen Stimmen mehr als deutliche Mehrheit für die Initiative ließ und lässt sich aber auch nicht ignorieren. Giffey hatte gleichzeitig das historisch schlechteste SPD-Ergebnis der Nachkriegszeit eingefahren. Im Wissen, dass auch große Teile ihrer eigenen Partei zumindest Sympathien mit dem Vorschlag einer Vergesellschaftung hegen, blieb auch ihr nichts übrig, als auf Zeit zu spielen. In dieser Pattsituation wurde die Idee des Stadtsoziologen Andrej Holm zur Bildung einer „überparteilichen Sozialisierungskommission“ dankbar aufgegriffen. Für die einen bot sie die Möglichkeit, an der Umsetzung festzuhalten und zugleich eine Form zu finden, die mit diesem „juristischen Neuland“ verbundenen offenen Fragen zu beantworten. Denn auch unter den Befürworter/innen innerhalb der rot-grün-roten Koalition war die Angst groß, nach dem Scheitern des Mietendeckels mit einem erneuten juristischen Experiment wieder Schiffbruch vor dem Bundesverfassungsgericht zu erleiden. Giffey, Geisel und die SPD wiederum konnten der Kommission zustimmen, weil sie damit die Auseinandersetzung um die Vergesellschaftung auf die Ebene der verfassungsrechtlichen Prüfung ziehen und die Umsetzung verzögern konnten.
