Ende Juni hat der Senat eine Reform des Wohnraumgesetzes für den Sozialen Wohnungsbau beschlossen, die nach der Sommerpause mit den Stimmen von SPD und CDU im Berliner Abgeordnetenhaus verabschiedet werden soll. Das Problem dabei: Die Reform geht zu Lasten der Mieter/innen im alten Sozialen Wohnungsbau vor 2010.
Stellen Sie sich vor, Sie ziehen in eine neue Wohnung und kennen die genaue Miete nicht? Oder stellen Sie sich vor, der Vermieter darf Kosten für einen Sandkasten oder Hausmeister abrechnen, den es gar nicht gibt. So in etwa fühlen sich Mieter/innen von Sozialwohnungen oft. Sie kennen die höchstzulässige Miete meist nicht und wissen auch gar nicht, dass ihre Miete teilweise Kosten beinhaltet, die Eigentümer/innen real gar nicht haben, aber durch die alten Förderverträge mit dem Land in Anrechnung bringen dürfen. Dabei müssten doch gerade diese Mieter/innen besonders geschützt werden. Die Diskussion zur Behebung der Missstände in den knapp 85.000 Wohnungen des alten Sozialen Wohnungsbaus dauert schon viele Jahre. Die Proteste mehrerer Initiativen – wie z.B. Kotti & Co – machen seit 2010 auf die Schieflagen der alten Förderung aufmerksam. Hintergrund ist, dass in diesen öffentlich geförderten Wohnungen auch sogenannte „fiktive Kosten“ bei den Mieten geltend gemacht werden können. Es wurden zwar Fördermittel in Anspruch genommen und im Gegenzug sollte nur die „Kostenmiete“ genommen werden, die für die Bau-, Finanzierungs- und Grundstückskosten kalkuliert ist. Da aber die Baukosten mit Steuertricks schon in den 1970er Jahren in Westberlin sehr hoch waren, wurden zudem Darlehen und Zuschüsse gewährt, um die Mieten nachträglich noch herunter zu subventionieren. Wenn die Darlehen an die Banken abbezahlt sind, sollten die Kostenmieten eigentlich sinken können, weil die Finanzierungskosten weniger werden. Aufgrund dieser alten „fiktiven Kosten“, also Kapitalkosten für die Fremdfinanzierung von bereits getilgten Darlehen, liegt die Miete aber teilweise höher als im vergleichbaren freifinanzierten Wohnungsbau.


