Die fürsorgliche Rolle der Sozialarbeit hat historische Wurzeln in der Entstehung und den Funktionen des Berufsbildes und spiegelt auch die soziale und politische Entwicklung der Wohnungsfrage bzw. der sozialen Frage wider. Seit Beginn der Entwicklung von Sozialarbeit im 19. Jahrhundert stand diese in historischer Beziehung zur Frage des Wohnens und war konstitutiv für die Funktionsweise der Sozialarbeit. Wie wenig sich daran geändert hat und wie sich der Wohnungsmangel zunehmend problematisch auswirkt, davon können Beschäftigte ein Lied singen.
Die Funktionen und Lösungsstrategien, die der Sozialen Arbeit – nicht nur im Bereich des Wohnens – zugeschrieben wurden, waren von Anfang an von dem Bestreben geprägt, die Adressaten zu „normalisieren“ und an das vorgegebene Gesellschaftssystem anzupassen. Obwohl die Wohnungsfrage eindeutig ein drängendes Problem darstellte, wurde es für die Soziale Arbeit mit zunehmender Institutionalisierung ihrer Tätigkeit zu einem zweitrangigen Thema. Ursprünglich bestand die Aufgabe der so genannten Armenpfleger und Armenpflegerinnen vor allem darin, bedürftigen Personen und Familien durch „Belehrung und Kontrolle zu einer ordentlichen Lebensführung zu verhelfen“, so der Sozialwissenschaftler Helmut Mair. Die Idee der „Normalisierung“ im Sinne der Verwirklichung eines bürgerlichen Familienideals, das auf den konservativ-ideologischen Grundpfeilern des Bürgertums ruhte, begleitete die ersten Schritte der Sozialarbeit auf ihrem Weg zur Profession. Der normalisierende Charakter der Sozialen Arbeit ist dem bürgerlichen Staat in die Wiege gelegt und drückt sich in der Individualisierung sozialer Probleme aus. Die darüber liegenden universellen Probleme werden in der Sozialen Arbeit bis heute nur selten zur Diskussion gestellt, wie Praxisbeispiele zeigen.

