Mit einem Brandbrief unter dem Betreff „Kreuzbergs Bezirksstadträtin Annika Gerold zerstört Kiezgewerbe“ forderte eine Initiative „Eisenbahnstraße lebt“ am 8. November 2022 vom Bezirksamt Kreuzberg-Friedrichshain, ihre Interessen zu schützen „und keinen regelmäßigen erweiterten Markt auf der Eisenbahnstraße mit Straßensperrung“ zu genehmigen. Unterschrieben ist er von 12 Gewerbetreibenden, die in der Kreuzberger Eisenbahnstraße zwischen Muskauer und Wrangelstraße ansässig sind.
Samstags von 10 bis 18 Uhr stellt die Markthalle Neun zwei Marktstände auf den Fußweg. Mit einem Aushang hatte das Bezirksamt darüber informiert, dass die Betreiber eine Erweiterung der Marktflächen beantragt hätten. Die Gewerbetreibenden fürchten Umsatzeinbußen, wenn zusätzliche Marktstände ihre Geschäfte verdecken, Lieferungen erschwert oder unmöglich werden, sowie Lärm und Müll zunehmen. Bei einer öffentlichen Unterschriftensammlung gegen die Ausweitung des Straßenmarktes haben weitere 31 Gewerbetreibende unterzeichnet. Es ist nicht der erste Streit um die Markthalle Neun, die mit ihrem hochpreisigen Sortiment zum Symbol einer Zweiklassengesellschaft in diesem Kiez geworden ist. Vielfache Proteste gab es beispielsweise gegen die Kündigung des Aldi-Supermarktes in der Halle (siehe MieterEcho 407/Januar 2020). Im Aushang des Bezirksamts stand, die bisher zwei Stände seien „im 2012 in Kraft getretenen Kaufvertrag für die Markthalle Neun festgeschrieben. Dieser Vertrag sieht auch eine Erweiterung der Flächen vor, sofern dies machbar ist." Damit wird suggeriert, das Bezirksamt sei an die Vereinbarungen im Kaufvertrag gebunden. Auch die Antwort von Stadträtin Annika Gerold (Grüne) auf eine Anfrage des Bezirksverordneten Ahmet Iyidirli (SPD) in der Bezirksverordnetenversammlung (BVV) vom 19. Oktober 2022 legte einen solchen Zusammenhang nahe: „Ein wöchentlicher Straßenmarkt auf der Eisenbahnstraße ist Bestandteil des Kaufvertrages der Käufer und Betreiber der Markthalle Neun mit dem Land Berlin, hier: Berliner Großmarkt GmbH. Bestandteil des Nutzungskonzeptes als Anlage zum Kaufvertrag ist zudem eine sukzessive Erweiterung dieser Flächen.“
