Die Krankenhausreform befindet sich auf den letzten Metern. Im Schweinsgalopp will Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach das Gesetz noch vor der Sommerpause durch Bundestag und Bundesrat jagen. Es ist ein Gesetzesvorhaben, welches das grassierende Kliniksterben und die fortschreitende Privatisierung des Gesundheitswesens noch verschärfen wird.
Fast anderthalb Jahre nach Lauterbachs Ankündigung einer Jahrhundertreform für die Krankenhäuser hat sich seine „Revolution“ endgültig als Farce entpuppt. Selbst die vehementesten Befürworter/innen haben mittlerweile zugegeben, dass vor allem eines bevorsteht: Krankenhausschließungen. Wichtigster Hebel ist dabei die Einführung der sogenannten sektorenübergreifenden Versorgungseinrichtungen. In den ersten Entwürfen hießen diese noch Level 1i-Krankenhäuser. Nachdem Kritiker/innen klarstellten, dass es sich mitnichten um Krankenhäuser handelt, wurde die Bezeichnung stillschweigend geändert. Der Kern des Problems bleibt jedoch bestehen: Diese Einrichtungen, die keine Notfallversorgung und auch keine durchgängige ärztliche Betreuung bieten, können Krankenhäuser nicht ersetzen. Berechnungen einer Beratungsfirma im Auftrag des Bundesgesundheitsministeriums ergeben, dass rund 350 Krankenhäusern eine solche Herabstufung droht. Auch die beiden anderen Kernbestandteile der Reform, die Einführung von Leistungsgruppen und Vorhaltepauschalen, erweisen sich als Schließungsinstrumente. Um zukünftig eine bestimmte Behandlung anbieten zu dürfen, muss einem Krankenhaus die entsprechende Leistungsgruppe zugeteilt werden. Für diese gelten jedoch rigide Strukturkriterien, insbesondere Mengenvorgaben. Diese sollen die Qualität verbessern. Erfüllt das Krankenhaus die Vorgaben nicht, wird ihm die Leistungsgruppe einfach entzogen – und damit auch das entsprechende medizinische Angebot.


