Das einst von seinen Verfechtern als eine Art Wunderwaffe gegen Spekulanten angepriesene Vorkaufsrecht der Bezirke in Milieuschutzgebieten hat für Investoren längst seinen Schrecken verloren. Immer häufiger sehen sich die städtischen Wohnungsbaugesellschaften trotz Zuschüssen nicht in der Lage, die sehr teuren und oftmals auch sanierungsbedürftigen Objekte zu erwerben. So gab es 2018 in Pankow zwar 51 Prüffälle, doch nur ein Mal wurde das Vorkaufsrecht tatsächlich ausgeübt und für zehn Häuser gab es Abwendungsvereinbarungen mit den Käufern. Die Bewohner/innen von 40 Häusern bleiben demnach den Plänen der Investoren weitgehend schutzlos ausgeliefert Der Senat räumt in seinem Ende Mai erschienenen Bericht ein, dass dies Käufer ermuntern könne, keinerlei Zugeständnisse zu machen, wenn sie sich „darauf einstellen können, dass das Vorkaufsrecht ohnehin nicht ausgeübt wird“ .
