Unternehmen sollen in von ihnen selbst geführten Enklaven die Aufgaben des öffentlichen Sektors übernehmen, die Justiz soll in die Hände privater Schiedsgerichte gelegt werden, demokratische Teilhabe weitgehend außer Kraft gesetzt werden. In „Privatstädte“ beschäftigt sich der Soziologe Andreas Kemper mit den Akteur/innen der Privatstadt-Bewegung, ihrer Ideologie und ersten Privatstadtprojekten im zentralamerikanischen Honduras.
Das Buch beginnt mit einer Begriffsklärung. Kemper legt dar, dass die oft verwendeten Bezeichnungen „Libertarismus“ oder „Anarcho-Kapitalismus“ den Wesenskern der Ideologie der radikalen Kapitalist/innen verschleiern. Sowohl die ursprünglich sozial-anarchistischen Ideen des Libertarismus, als auch die herrschaftsfreie Gesellschaft des „Anarchismus“ werden in den Privatstädten nicht angestrebt. Die von Unternehmen gemanagten Städte wären ausschließlich kapitalistisch organisiert. „Der Kapitalismus ist zwangsläufig eine Herrschaftsform, da er durch das Privateigentum an Produktionsmitteln organisiert ist“, so Kemper. Die Ideologie hinter der Privatstadt-Bewegung nennt Kemper „Enklaven-Proprietarismus“. „Es geht dabei darum, Menschen innerhalb dieser Städte ihrer Rechte zu berauben, das heißt, ihnen die Mitbestimmung und die demokratische Verfügungsgewalt (...) zu entziehen.“ Damit geht die Idee der Privatstädte auch viel weiter als die von bereits realisierten Sonderwirtschaftszonen. Im zweiten Teil des Buches erläutert Kemper das honduranische Projekt der „Sonderzonen für Beschäftigung und Entwicklung“ (ZEDE), das 2013 ins Leben gerufen wurde. Diese Unternehmensenklaven im Staat sollen sich eine eigene Charta, eine Art Verfassung geben, die wiederum von einem intransparenten und von der Regierung auf unbestimmte Zeit ernannten internationalen Aufsichtsrat genehmigt wird. Dessen Mitglieder gehören zum größten Teil proprietaristischen Netzwerken an. 2020 wurde in Honduras der Start der ZEDE Próspera auf der Insel Roatán bekanntgegeben. Zu deren Charta heißt es bei Kemper: „In Próspera ist eine Form von Ständedemokratie vorgesehen.“ Wahlrecht für die Verwaltung ist dabei an die Größe des Landbesitzes gekoppelt.
