Der von der rot-rot-grünen Koalition gebilligte und am 30. August veröffentlichte Referentenentwurf für einen Berliner Mietendeckel befindet sich derzeit in der Beratungs- und Abstimmungsphase. Am 15. Oktober will der Senat einen entsprechenden Gesetzentwurf beschließen, anschließend wird das Berliner Abgeordnetenhaus in mehreren Lesungen darüber beraten und im Dezember schließlich entscheiden. Das Gesetz könnte laut dem Zeitplan im Januar 2020 in Kraft treten.
Im Kern sieht der Mietendeckel für fünf Jahre das Einfrieren aller Bestandsmieten auf dem Stand vom 18. Juni 2019 vor. An diesem Tag hatte der Senat ein erstes Eckpunktepapier verabschiedet. Zudem soll es nach Baualtersklassen differenzierte Obergrenzen für Nettokaltmieten geben, nebst gedeckelten Modernisierungszuschlägen. Ausgeklammert bleiben ab 2014 fertiggestellte Neubauten sowie Sozial- und Trägerwohnungen mit anderweitig gesetzlich geregelten Mieten. Sowohl der Eckpunktebeschluss als auch ein am 23. August bekannt gewordenes Arbeitspapier aus der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung hatten bei Wirtschaftsverbänden, der Immobilienlobby und ihr verbundenen Politiker/innen und Medien einen regelrechten Shitstorm ausgelöst. Von „sozialistischem Ungeist“, der die Stadt in den Abgrund führen werde, war die Rede. An der Kampagne gegen einen Mietendeckel beteiligten sich neben den Oppositionsparteien CDU, FDP und AfD auch Sprecher des Genossenschaftsverbandes, Teile der SPD und Betriebsräte der kommunalen Wohnungsbaugesellschaften.
