„Die SPD will nicht enteignen" schreibt die SPD-Abgeordnetenhausfraktion auf ihrer Internetseite. Und erläutert zu ihrer „Mietenstrategie", wie sie den Vergesellschaftungsartikel 15 des Grundgesetzes anwenden will. In ihrer – äußerst exklusiven – juristischen Sichtweise gehen die Berliner Sozialdemokraten davon aus, dass der Artikel angewendet werden kann, ohne die Eigentumsverhältnisse anzutasten. Vielmehr soll er als Vehikel dienen, eine gemeinwohlorientierte Bewirtschaftung inklusive Mietendeckel der Bestände von Wohnkonzernen zu erreichen.
