In den letzten zehn Jahren wurden in Berlin fast 150.000 Mietwohnungen in Eigentumswohnungen umgewandelt, was zu einer anhaltenden sozialen Krise und einer Verdrängungswelle in den Innenstadtkiezen führt. Um diesem Problem entgegenzutreten, sind weitreichende Reformen im Mietrecht notwendig.
Dass leere Wohnungen deutlich teurer zu verkaufen oder zu vermieten sind als vermietete Wohnungen, ist ein wesentlicher Treiber für Spekulation durch Privatpersonen. Da nach dem deutschen Mietrecht Kündigungen von Bestandsmietverträgen schwierig sind, wird nun verstärkt der Weg über Eigenbedarfskündigungen gewählt, oft ohne je die Absicht zu haben, in die gekündigte Wohnung selbst einzuziehen. Da es keine offizielle Statistik gibt, ist von einer hohen Dunkelziffer auszugehen. Es geht wie bei der möblierten Vermietung von Wohnungen oder auch der Vermietung als Ferienwohnungen darum, den in Deutschland herrschenden Rechtsrahmen zu unterlaufen, um Kasse zu machen. Aus meiner Sicht wäre ein generelles Verbot von Eigenbedarfskündigungen zwar wünschenswert, würde aber bei bestehenden Aufteilungen an höchstrichterlich eindeutig formulierten verfassungsrechtlichen Normen scheitern. Was wirklich helfen würde, wäre tatsächlich eine klare gesetzliche Festschreibung, was ein Mietshaus oder eine auch Mietwohnung ist: Ein Haus oder eine Wohnung, die an Dritte zu einer Dauernutzung abgegeben wird, die im Rahmen des Mietrechtes zu bewirtschaften ist und die nicht vom Vermieter gekündigt werden darf, wenn keine Vertragsverstöße vorliegen. Und die im Falle eines Mietshauses auch nicht in Eigentumswohnungen aufgeteilt werden darf. Steuerlich wären diese Häuser oder Wohnungen besonders zu behandeln, da eine spekulative Verwertung ausgeschlossen wird. Die politische Debatte über einen derartig grundsätzlichen Schritt wird in Deutschland noch nicht geführt, ist aber neben der Debatte über die Einführung einer neuen Wohnungsgemeinnützigkeit dringend erforderlich und würde dem Rechtsfrieden dienen. Da diese Debatte länger dauern wird, sollte der Berliner Senat im Bundesrat parallel eine Reform des Rechtsrahmens für Eigenbedarfskündigungen beantragen.

