Der Freie Deutsche Gewerkschaftsbund (FDGB) wurde am 15. Juni 1945 in der sowjetischen Besatzungszone gegründet, also kurz nach dem Zweiten Weltkrieg und der Befreiung vom Faschismus durch die vier Siegermächte. Die Gründung kam zu einer Zeit, in der man vor allem die Strukturen des Faschismus zerschlagen wollte. Zunächst entstanden zahlreiche Einzelverbände, und die Mitgliedschaft im FDGB war keine Voraussetzung, um gewerkschaftlich organisiert zu sein. Aber schnell wurde die Überwindung der Zersplitterung aus der Weimarer Republik zentrales politisches Ziel der Gewerkschaften und führte zu einem umfassenden Zusammenschluss.
Der FDGB hatte ein vollkommen anderes Selbstverständnis als die Gewerkschaften im Kapitalismus. Waren diese als starker organisierter Arm der Arbeiterklasse entstanden und vertraten ihre Interessen in Konfrontation zum Arbeitgeber, war die Gewerkschaft in der DDR Bestandteil eines Staates der Arbeiter und Bauern. Daher war der FDGB auch maßgeblich an der Wohnungsbaupolitik beteiligt. Großbetriebe hatten Wohnraumkontingente, die sie zur Absicherung des Arbeitskräftebedarfs einsetzten. Der FDGB organisierte die gewerkschaftliche Mitbestimmung bei der Vergabe der Wohnungen. Diese waren nach Dringlichkeit, z. B. für junge Familien, aber auch als Auszeichnung für besondere Leistungen organisiert.
In den 50er Jahren entwickelten sich die Arbeiterwohnungsbaugenossenschaften (AWG) zu einer wichtigen Säule des Wohnungsbaus. Da das nur mit einem hohen Anteil an Selbsthilfe möglich war – man legte sozusagen nach der Arbeit eine zweite Schicht für die Errichtung der eigenen Wohnung ein – wurden schnell gemeinsam organisierte Arbeitseinsätze daraus. Häufig wurden betriebliche Kollektive genutzt, die dann in der Freizeit Fundamente aushuben oder Leitungen verlegten. Die Arbeiter/innen bauten ihre eigenen Wohnungen.
FDGB organisierte auch Urlaub und Kultur
Der FDGB organisierte diese Eigenleistungen. Nach Fertigstellung der Wohnungen kannten sich die Bewohner/innen gut, und vom Flurdienst über die Gartenarbeit bis zu Freizeitaktivitäten war das gemeinschaftliche Wohnen Alltag in der DDR. Ab 1953 waren die AWG fest an die Betriebe gekoppelt und wurden maßgeblich vom FDGB organisiert. So wurden etwa 1962 rund 63% des Wohnungsneubaus über AWG organisiert. 1988 gab es eine Million Wohnungen in den AWG. Jeder 6. Bürger lebte in einer Genossenschaftswohnung. Gerade zur Erfüllung des Wohnungsbauprogramms nutzte der FDGB die Reorganisierung sozialistischer Wettbewerbe in den Betrieben, um das anspruchsvolle Ziel, die Lösung der Wohnungsfrage, zu erreichen. Das serielle Bauen im Modulverfahren konnte sich mit Losungen wie „ein Aufgang in einer Woche“ anspruchsvolle Ziele setzen.
