Warum sollten Mieter/innen Zeit und Energie aufbringen, um sich bei den Landeseigenen Wohnungsunternehmen (LWU) in Mieterbeiräten (MBR) zu engagieren? Ist das nicht eher eine Art der simulierten Mitbestimmung? So heißt es in einer Stellungnahme des Staatssekretärs für Wohnen und Mieterschutz, Stephan Machulik, dass es sich bei den MBR um bloße Mitwirkungsorgane handelt. Sie sollen sich auf die Gestaltung des Wohnumfeldes sowie die soziale und kulturelle Integration der Nachbarschaft konzentrieren und zu Planungen der LWUs gehört werden. Um eine tatsächliche Interessenvertretung handelt es sich also nach den derzeitigen gesetzlichen Rahmenbedingungen und den Vorstellungen der Senatsverwaltung nicht.
