Rund vier Monate nach dem ersten „Eckpunktebeschluss“ hat der Berliner Senat am 22. Oktober seinen Gesetzentwurf für einen Mietendeckel beschlossen. Das Gesetz wird jetzt durch die Mühlen der verwaltungsinternen und parlamentarischen Beratungen gedreht und soll laut derzeitigem Zeitplan im März 2020 in Kraft treten, also zwei Monate später als zunächst geplant. Allerdings rückwirkend zum 18. Juni 2019, dem Tag des Eckpunktebeschlusses.
Um den Inhalt des Gesetzes wurde innerhalb der rot-rot-grünen Koalition erbittert gestritten. Ursprünglich stammt die Idee eines landesrechtlichen Mietendeckels von dem Verwaltungsjuristen Peter Weber, der im November 2018 in einem Artikel in einer juristischen Fachzeitschrift auf diese Möglichkeit hingewiesen hatte. Weber leitete dies aus der Föderalismusreform von 2006 ab, die den Bundesländern die Kompetenz für das Bau- und Wohnungswesen zusprach (MieterEcho 405/ Oktober 2019). Aufgegriffen wurde die Idee zunächst von der SPD. Die Bundestagsabgeordnete Eva Högl und die beiden Berliner Fachpolitiker Kilian Wegner und Julian Zado gingen damit am 18. Januar im Tagesspiegel an die Öffentlichkeit. Viele in der Partei sahen den Mietendeckel auch als Möglichkeit, der ungeliebten, erfolgreichen Kampagne für die Enteignung großer Immobilienkonzerne in Berlin den Wind aus den Segeln zu nehmen. Doch in der SPD gab es erheblichen Widerstand gegen den Vorstoß, vor allem gegen mögliche Mietsenkungen, die über das „Einfrieren“ von Bestandsmieten hinausgehen. Senatskanzleichef Christian Gaebler versuchte bis zur letzten Minute, den koalitionsintern vereinbarten Eckpunktebeschluss entsprechend zu entkernen, beziehungsweise zu verschieben, hatte damit aber keinen Erfolg.
