Der soziale Wohnungsbau macht einen Anteil von 14% am gesamten französischen Wohnungsbestand aus. In Frankreich bauen gemeinwohlorientierte Träger Sozialwohnungen für die öffentliche Hand. Die Mieten sind politisch festgelegt, der Zugang zu Sozialwohnungen ist besonderen Bedarfsgruppen in der Bevölkerung vorbehalten. Bis zur Einigung auf diese Grundsätze war es ein langer Weg.
1850 debattierte das französische Parlament erstmals über die Verbesserung der Wohnbedingungen in Arbeitervierteln durch eine kommunale Förderung von Modernisierungsmaßnahmen. Das enorme Bevölkerungswachstum in den Städten im 19. Jahrhundert führte zu katastrophalen hygienischen Zuständen und verschärfte die Wohnsituation in den Arbeitervierteln. Sozialistische Ideen fanden Verbreitung. Um das Gespenst des Kommunismus zurückzudrängen, entwickelten bürgerliche Kreise eine neue Idee der Förderung, welche Arbeiter/innen die Bildung von Wohneigentum ermöglichen sollte. „Wer besitzt, erhebt sich nicht gegen die etablierte Ordnung“, lautete die Parole von Jules Siegfried, dem profiliertesten Vertreter dieser Idee. Siegfried gründete 1890 die
habitations à bon marché/HBM
(preiswerte Wohnungen). Eine Gesetzesänderung von 1894 erlaubte es der HBM, durch günstige Kredite und steuerliche Vorteile den Bau von Wohnungen kleiner Kapitaleigner zu fördern, um breiteren Bevölkerungsschichten die Eigentumsbildung zu ermöglichen. 1906 konnten schließlich auch Kommunen Förderungen der HBM in Form von günstigen Darlehen für Mietwohnungsbau in Anspruch nehmen. Die Neubauzahlen im geförderten Wohnungssektor blieben jedoch gering und die Wohnungen waren häufig von schlechter Qualität. Eine weitere Gesetzesänderung sollte den Wohnungsbau ankurbeln. Die Kommunen durften damit selbst als Bauherren tätig werden, mussten die Verwaltung nach der Fertigstellung jedoch anderen Trägern überlassen. Diese Grundsätze gelten im sozialen Wohnungsbau Frankreichs, den
habitations à loyer modéré/HLM
(Wohnungen mit gemäßigter Miete), bis heute.
Ende der Wohnungsnot
Das Ende des Ersten Weltkriegs führte schließlich zur erheblichen Ausweitung des sozialen Wohnungsbaus. Frankreich entschädigte die Eigentümer/innen von zerstörten Häusern, ohne im Gegenzug deren Wiederaufbau zu verlangen. Die privaten Neubauinvestitionen gingen in der Folge stark zurück, gleichzeitig litt die Bevölkerung unter einer erdrückenden Wohnungsnot. An diesem Punkt sprang der Staat ein und baute bis zum Beginn des Zweiten Weltkriegs rund 300.000 Sozialwohnungen, konnte die hohe Nachfrage aber nicht ansatzweise befriedigen. Erst der Wiederaufbau nach dem Zweiten Weltkrieg entwickelte eine größere Strahlkraft. Die Entwicklung industrieller Baumethoden ermöglichte Massenwohnungsbau in Großsiedlungen. Die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Großsiedlungen wurden geschaffen durch die
zones à urbaniser en priorité/ZUP
(Stadtentwicklungsgebiete mit Vorrang). In der Zeit von 1957 bis 1984 entstanden rund 220 verschiedene Projekte und 2,2 Millionen neue Wohnungen. Zur Finanzierung wurden private Unternehmen zur Beteiligung verpflichtet. Ab einer Größe von zehn Angestellten müssen sie seitdem 1% der Lohnsumme für den sozialen Wohnungsbau abführen. Im Gegenzug haben ihre Mitarbeiter/innen bevorzugten Zugang zu HLM-Wohnungen. Der Massenwohnungsbau beendete die Wohnungsnot der Nachkriegszeit innerhalb weniger Jahre. Gleichzeitig entstanden neue Probleme durch diese Form der Stadtentwicklung. Eines war die qualitativ schlechte Bausubstanz, die häufig bereits wenige Jahre nach der Fertigstellung Sanierungsmaßnahmen erforderte. 1975 kam die wohnungspolitische Wende. Die Förderung von Massenwohnungsbau geriet in den Hintergrund und die Phase der
politique de la ville
(Stadtentwicklungspolitik) begann. Die ZUP wurden 1976 abgeschafft. Seit den 1980er Jahren erfolgten weitere Reformen im sozialen Wohnungsbau. Das im Jahr 2000 verabschiedete Gesetz
solidarité et renouvellement urbains
(Solidarität und Stadterneuerung) schreibt allen Kommunen ab einer bestimmten Größe – oder wenn sie zu einem Ballungsgebiet gehören – vor, dass 20% des gesamten Wohnungsbestands Sozialwohnungen sein müssen. Von dieser Verpflichtung können sich die Kommunen aber freikaufen. In Jahr 2003 wurde die Umwandlung der Großsiedlungen beschlossen. Mit der
rénovation urbaine
(Stadterneuerung) sollen innerhalb von fünf Jahren 200.000 Sozialwohnungen abgerissen und genauso viele neu errichtet werden. Ein Meilenstein war die Einführung des
droit au logement opposable/DALO
(einklagbares Recht auf Wohnraum) im Jahr 2007. Seitdem können Bürger/innen den Staat zu verklagen, wenn sie trotz vorliegender Berechtigung keine Sozialwohnung bekommen.