Am 1. Januar wurde das neue Sozialticket für den öffentlichen Nahverkehr in Berlin eingeführt. Wir schildern unsere ersten Erfahrungen damit, die wohl als exemplarisch für diese ganze Misere gesehen werden können.
Paul:
Es ist jetzt Mitte Januar, ich habe nach mehrmaligen Aufforderungen endlich den Berechtigungsnachweis bekommen, den Nachfolger des Berlin-Passes. Den brauche ich, um meine BVG-Kundenkarte für das Sozialticket zu beantragen. Ein Sozialticket habe ich schon am 1. Januar gekauft. Allerdings musste ich da mangels Berechtigungsnachweis und mangels gültigem Bewilligungsbescheid die Nummer meines abgelaufenen Berlin-Passes eintragen. So bin ich jetzt auf die Kulanz der Kontrolleure angewiesen und steige bei Kontrollen lieber aus, bevor ich dran bin. Obwohl ich also ein Ticket habe, fahre ich rechtlich „ohne gültigen Fahrschein“, weil ich weder einen Berechtigungsnachweis, noch einen gültigen Bescheid habe. Ein sehr unentspanntes Fahren! Nachdem ich den Berechtigungsnachweis Mitte des Monats endlich erhalten habe, habe ich natürlich noch am gleichen Tag die Kundenkarte der BVG beantragt. Wann diese dann kommt, weiß ich nicht, wahrscheinlich Anfang Februar. Mir ist es nicht alleine so gegangen, es häufen sich die Chaos-Geschichten zum neuen Sozialticket und zur Umstellung auf diesen Berechtigungsnachweis. Niemand weiß, was diese Umstellung überhaupt soll.
