Berlin hat einen Masterplan zur Überwindung von Wohnungs- und Obdachlosigkeit. Ein zentrales Instrument ist der Housing First-Ansatz. Trotz steigender Fördervolumen für das Programm ist der Erfolg bisher überschaubar. In den ersten Jahren des Programms wurden gerade einmal 79 Wohnungen vermittelt. Das Beispiel Finnland zeigt, dass der Erfolg von Housing First vor allem dann eintritt, wenn es nicht nur als soziale Arbeit, sondern als wohnungspolitisches Instrument verstanden wird.
Im September 2021 veröffentlichen Sozialsenatorin Elke Breitenbach (Linke) und Staatssekretär Alexander Fischer als eine der letzten Amtshandlungen des rot-rot-grünen Senats einen „Berliner Masterplan zur Überwindung von Wohnungs- und Obdachlosigkeit bis zum Jahr 2030“. Für dieses ambitionierte Ziel griff der Masterplan die seit Langem bestehende Kritik am bisherigen Hilfesystem der Unterbringung und sozialarbeiterischen Betreuung auf und forderte nichts weniger als einen „Paradigmenwechsel der Berliner Wohnungslosenpolitik“. Im Masterplan heißt es: „Zuallererst brauchen wohnungslose Menschen eine Wohnung. Aufgabe eines auf Selbstermächtigung und Emanzipation ausgerichteten Sozialstaats ist es, den Weg aus der Wohnungslosigkeit in die eigene Wohnung so kurz und so schnell wie möglich zu bahnen.“ Damit orientierte sich der Berliner Senat an den internationalen Erfahrungen des Housing First-Konzepts, das der simplen Überzeugung folgt, dass Menschen ohne Wohnung am besten mit einer Wohnung geholfen werden kann. Der Masterplan setzt daher auf die Doppelstrategie, den Verlust von Wohnungen zu verhindern und wohnungslosen Menschen so schnell wie möglich einen eigenen Wohnraum zu besorgen. Dazu sollen die seit 2018 gestarteten Housing First-Modellprojekte schrittweise zum Regelansatz der Wohnungslosenpolitik in Berlin entwickelt werden. In der bisher üblichen Abfolge von Straße, Notunterkunft, betreute Übergangswohnung und sozialen Unterstützungsleistungen für individuelle Problemlagen wie Sucht und Schulden stand die eigene Wohnung am Ende der staatlichen Interventionskette. Im Housing First-Ansatz erfolgt zuerst und ohne jede Vorbedingung die Anmietung einer eigenständigen Wohnung und wird zum Ausgangspunkt für weitergehende Unterstützungsangebote auf dem Weg zur angestrebten Stabilisierung der Lebensführung.


