In Berlin wird im Februar aller Voraussicht nach die Wahl zum Abgeordnetenhaus und zu den Bezirksverordnetenversammlungen (BVV) wiederholt. Zwar wird der Verfassungsgerichtshof des Landes sein endgültiges Urteil erst am 16. November (nach Redaktionsschluss) verkünden, doch in ihrer „vorläufigen rechtlichen Einschätzung“ ließen die Richter/innen im Rahmen einer Anhörung zu vier Wahlanfechtungsklagen am 28. September keinen Zweifel daran, dass angesichts der zahlreichen massiven Verstöße gegen die Landeswahlordnung und das allgemeine Wahlrecht nur eine vollständige Wiederholung einen Ausweg aus der entstandenen Lage ermöglichen werde, da das Wahlergebnis und die daraus resultierende Mandatsverteilung möglicherweise grob verfälscht worden sind.
