Angesichts der enormen Preissteigerungen im Energiebereich hat die Bundesregierung drei Entlastungspakte beschlossen, die sich unter anderem auch für Mieter/innen kostendämpfend auswirken sollen. Einige Maßnahmen im Überblick.
Energiepreispauschale
Für einkommensteuerpflichtige Erwerbstätige sowie für Rentner/innen wurde zwischen September und Dezember 2022 eine Energiepauschale in Höhe von 300 Euro geleistet. Einkommensteuerpflichtigen Erwerbstätigen und in der Regel auch Rentner/innen wurde diese ab September 2022 automatisch auf ihr Konto überwiesen. Rentner/innen, die ihre Rente nicht aus Deutschland erhalten, mussten die Energiepauschale beantragen, einen Antrag mussten Rentner/innen auch stellen, wenn sie die Zahlung nicht erhalten haben. Selbstständigen wurde über die Senkung ihrer Steuervorauszahlung ein Vorschuss gewährt. Studierende, Schülerinnen und Schüler in Fachschulklassen und vergleichbaren Bildungsgängen erhalten 2023 eine Energiepauschale in Höhe von 200 Euro, das allerdings nur auf Antrag, die Frist für die Antragstellung endete am 2. Oktober 2023.
