Im Beschlusstext des Volksbegehrens zur Vergesellschaftung großer privater Wohnungsbestände ist nicht mehr von einem entsprechenden Gesetz, sondern nur noch allgemein von „Maßnahmen“ die Rede, für die auch keinerlei Frist gesetzt wird. Michael Prütz von der Initiative „Deutsche Wohnen & Co enteignen“ sieht darin kein Problem und setzt darauf, dass ein entsprechendes Gesetz im Koalitionsvertrag der nächsten Landesregierung verankert wird.
MieterEcho: Der Weg für die 2. Stufe des Volksbegehrens zur Enteignung großer Immobilienkonzerne in Berlin scheint frei zu sein. Wie sieht der weitere Zeitplan aus?
Michael Prütz: Die Angelegenheit wird jetzt ans Parlament weitergeleitet. Das hat vier Monate Zeit, sich mit der Sache zu beschäftigen – oder auch nicht. Das Parlament kann die Volksinitiative annehmen, ablehnen oder einfach liegen lassen. Danach können wir den Antrag auf die Durchführung des Volksbegehrens stellen, das wird voraussichtlich im Januar der Fall sein. Die Sammlung der Unterschriften könnte im Februar beginnen. Dann haben wir vier Monate Zeit, um knapp 180.000 gültige Unterschriften zu sammeln.
Der jetzt zur Abstimmung stehende Text des Volksbegehrens wurde der Initiative ja faktisch vom Senat diktiert. Es ist ein ziemlich ungewöhnlicher Vorgang, dass der Senat, an den sich das Volksbegehren richtet, auch noch vorgibt, was dort drinsteht. Hat die Verzögerungstaktik des Senats bei der Prüfung des Volksbegehrens die Initiative mürbe gemacht?
Mürbe gemacht würde ich nicht sagen. Aber es hat sich in den Verhandlungen mit der Innenverwaltung herausgestellt, dass es unterschiedliche Rechtsauffassungen über die Zulässigkeit des Inhalts von Volksbegehren gibt. Die Verwaltung beharrte auf dem Standpunkt, dass eine Aufforderung an den Senat, ein Gesetz zu erlassen, unzulässig sei. Unsere Jurist/innen sehen das vollkommen anders. Aber wir haben keine Möglichkeit gesehen, die Verwaltung zu einer Umkehr zu bewegen.
