MieterEcho: Sie waren beruflich mit der Beratung und Koordination von Mieterräten und -beiräten beschäftigt. Wie würden Sie diese Tätigkeit genau beschreiben?
Ramazan Bayram: Das war eine Tätigkeit, die bei dem landeseigenen Unternehmen Gesobau im Bereich Sozial- und Quartiersmanagement (SQ) angesiedelt ist. Beim SQ arbeiten sowohl Sozialmanager/innen, die sich um soziale Anliegen und Probleme bei Mieter/innen im Bestand kümmern, als auch unser Team. Das besteht aus zwei Koordinator/innen. Zu den Aufgaben gehört u. a., die Wahlen für diese Gremien einzuleiten, zu planen und durchzuführen. Anschließend betreuen sie diese Gremien auch, unter anderem in Budgetfragen.
Mieterbeiräte bei den LWU entstanden ja bereits Mitte der 1980er Jahre auf Quartiersebene, und seit 2016 gibt es auch Mieterräte auf Unternehmensebene. 2023 wurde dann auch ein übergreifendes Netzwerk der Mieterbeiräte gesetzlich verankert. Was hat sich dadurch in Bezug auf Mitbestimmungsmöglichkeiten von Mieter/innen bei den LWU qualitativ verändert?
Berlin hat in dieser Hinsicht eine Vorreiterrolle, und das ist auch sehr positiv für die Mieter/innen bei den LWU. Vor der Novellierung des Wohnraumversorgungsgesetzes war das ja nur eine freiwillige Leistung der einzelnen Unternehmen, und jetzt ist es ein gesetzlicher Anspruch. Das ist eine gute Grundlage.
Aber hat sich dadurch qualitativ was im Sinne von mehr Mitbestimmung entwickelt?
Ja, das hat es. So haben die gewählten Mieter/innen ein eigenes Budget und können entscheiden, wie sie das im Quartier einsetzen. Etwa für die Durchführung von Mieterversammlungen, oder auch in Bezug auf die Gestaltung des Quartiers, wo sie auch Mitspracherecht haben.
Wenn man sich die gesetzlichen Grundlagen der Mitwirkung von Mieter/innen genauer anguckt, kann man schnell zu dem Schluss kommen, dass es sich dabei ja nicht um Mitbestimmung im eigentlichen Sinne handelt, wie man es etwa in Betrieben oder Konzernen in Form von Betriebsräten oder Aufsichtsräten kennt. Welche Möglichkeiten haben Mieterräte und -beiräte auf Unternehmensentscheidungen – wie etwa Neubauprojekte, großformatige Umgestaltung, Modernisierungen oder sogar Mieterhöhungen – wirksam Einfluss zu nehmen?
Die Mieterräte entsenden jeweils zwei Vertreter/innen in die Aufsichtsräte der LWU, wo solche Entscheidungen gefällt werden. Da haben sie auch Stimmrecht, sind aber natürlich in der Minderheit. Das ist schon eine Form der Mitbestimmung. Aber das ist tatsächlich sehr eingeschränkt, auch auf Quartiersebene. Sie haben zwar Vorschlags- und Anhörungsrechte, aber bei Entscheidungen, die Vermietung, Verdichtung und so weiter betreffen, haben sie kein Mitbestimmungsrecht.
Wie müssten denn Ihrer Auffassung nach die Instrumente der Mietermitwirkung weiterentwickelt werden? Welche Kompetenzen sollten Mieterräte und -beiräte gesetzlich verankert erhalten, um als wirkmächtige Interessenver-tretung für Mieterinteressen agieren zu können?
Wie gesagt: Es ist ein Fortschritt, dass kollektive Organe von Mieter/innen und Mitwirkungsrechte überhaupt gesetzlich verankert sind. Aber diese Mitwirkungsrechte müssten in Bezug auf echte Mitbestimmungsrechte ausgebaut werden. Generell sollte bei allen Entscheidungen das Votum der gewählten Vertreter/innen eingeholt werden.
Die LWU sind zwar im Landesbesitz, aber rechtlich privatwirtschaftlich verfasst, also als Aktiengesellschaften oder als GmbH. Wäre eine Überführung dieser Unternehmen in unmittelbare öffentliche Trägerschaft, etwa eine Anstalt öffentlichen Rechts (AöR), eine Grundvoraussetzung für durchgreifende Veränderungen, was die gesamte Struktur des Verhältnisses zwischen Vermietern und Mieter/innen betrifft?
Das wäre auf jeden Fall eine sinnvolle Entwicklung. Aber wenn diese Entwicklung ohne Verankerung der Mitbestimmungsrechte der Mieter/innen geschähe, dann würde sich letztendlich nichts ändern. Daher ist die rechtliche Verankerung der Mitbestimmungsrechte der Mieter/innen auch bei jedem Vergesellschaftungsvorhaben, wie etwa dem von „Deutsche Wohnen & Co enteignen“ angestrebten, zwingend erforderlich.
Das Interview führte Rainer Balcerowiak.
