Besonders Menschen in der Grundsicherung, Armutsrentner/innen und Geringverdienende sind von den aktuellen Preissteigerungen extrem bedroht. Im dritten Entlastungspaket wurden zwar unter anderem Wohngeldbeziehende und Rentner/innen bedacht, für Menschen in der Grundsicherung sieht es dagegen düster aus. „Die angekündigte Anhebung der Grundsicherung auf knapp 500 Euro ab dem 1. Januar 2023 ist allenfalls ein schlechter Witz“ , empörte sich Ulrich Schneider, Hauptgeschäftsführer des Paritätischen Gesamtverbands, am 4. September in einer Stellungnahme. Sein Verband fordert 200 Euro mehr monatlich für Menschen, die auf die Grundsicherung angewiesen sind.
Die beginnenden Proteste gegen den Preisanstieg sollten sich der Situation dieses Teils der Bevölkerung stärker widmen und gemeinsam mit den Betroffenen um ein menschenwürdiges Leben kämpfen. Die Kosten für Strom und Gas müssen die Menschen in der Grundsicherung aus dem Regelbedarf bezahlen, der aktuell monatlich 449 Euro beträgt. Die Betroffenen sind deshalb gezwungen, die Kostenerhöhungen an anderen Stellen zu kompensieren. Aber wo? Denn im Rahmen des „Regelsatzes“ soll ja auch noch angespart werden – für die Waschmaschine, den Kühlschrank, den Computer usw. Es darf eigentlich nichts kaputtgehen. Viele besitzen daher alte, ineffiziente Geräte, die für hohe Energiekosten sorgen. Die monatliche Hartz IV-Pauschale eines Alleinstehenden für Energie beträgt 36,42 Euro: Diese muss drastisch erhöht werden. Ein Verbot von Gas- und Stromsperren ist notwendig. Zudem sollten für alle Sozialleistungsbeziehenden, auch die Wohngeldempfänger/innen, die tatsächlichen Heizkosten übernommen werden. Es bedarf eines Energiepreisdeckels, denn der Grundbedarf an Strom und Gas muss für alle Menschen bezahlbar bleiben. Der DGB schlägt zum Beispiel vor, dass pro Haushalt 7.000 kWh Gas pro Jahr zur Verfügung stehen, für jede weitere Person im Haushalt kommen 2.000 kWh hinzu. Der Preis für diese Menge solle auf 9 ct/kWh begrenzt werden.
