MieterEcho: Nach jahrzehntelanger Verzögerung hat die Berliner Landesregierung jetzt endlich ein Mietenkataster auf den Weg gebracht. Welche Möglichkeiten kann das eröffnen, um juristisch gegen überhöhte Mieten vorzugehen?
Marek Schauer: So wie die aktuelle Einrichtung des Katasters funktioniert, ist der Mieter eher in einer passiven Rolle. Er wird informiert, wenn die Daten, die der Vermieter angibt – also möglicherweise auch ein wenig schummeln kann – einen Verstoß gegen Miethöhevorschriften nahelegen. Im Übrigen bleiben die Daten bei den Behörden. Es ist sicher ein erster Schritt, um Sensibilität bei den Mietern für die Miethöhe zu bekommen – den Kampf um die Absenkung müssen sie freilich nach wie vor selbst führen.
Den Berliner Mietendeckel hat das Bundesverfassungsgericht unter Verweis auf die fehlende Zuständigkeit des Landes gekippt. Welche Möglichkeiten verbleiben dem Land Berlin, wenigstens teilweise regulierend auf Mieten auch im privaten Sektor einzuwirken? Linke und Grüne haben in ihren Gesetzentwürfen ja entsprechende Eingriffe skizziert.
Zum einen kann das Land nach wie vor im Bundesrat auf ein Mietendeckel-Gesetz auf Bundesebene hinwirken und die landeseigenen Wohnungsunternehmen nach wie vor in den Mieterhöhungsmöglichkeiten beschränken. Aber bleiben wir bei der Frage, also dem privaten Sektor: Die Vorschläge von Grünen und Linken sind wegen der staatsorganisatorischen Grundsätze im Grundgesetz auf die landesrechtliche Sphäre verpflichtet. Da ist wenig Spielraum. Die Vorschläge beider Parteien gehen daher auf den verfassungsrechtlichen Grundsatz „Eigentum verpflichtet“ und insbesondere auf Quotenregelungen für Vermieter bezüglich bezahlbarer Wohnungen.
Wer einen bestimmten Bestand hat, muss einen erheblichen Teil (z. B. nach der Linken ein Drittel ab 50 Wohnungen) zu sozialen Konditionen anbieten. Zudem fordern beide Parteien schärfere Kontrollen der Ämter bei Mietpreisverstößen, und die Grünen wollen sogar Berufsverbote für Vermieter, wenn sie sich nicht an ihre Landesregeln halten. Da die Mietpreisregulierung dem Landesrecht selbst entzogen ist, ist der Zugriff auf den Einzelvermieter in der Tat ein möglicher Weg, um auf die Mieten mittelbar einzuwirken, neben dem Milieuschutzrecht.

Mehrere Berliner Bezirke gehen mittlerweile gegen bestimmte Auswüchse bei der temporären, möblierten Vermietung vor. Allerdings nur in Milieuschutzgebieten. Was könnte das Land unternehmen, um das Problem grundlegender anzugehen?
Bisher wird stadtweit mit dem Zweckentfremdungsverbotsgesetz teilweise gegen diese Modelle durchgegriffen. Aber eigentlich nur bei Ferienwohnungen. Bei Wohnungen, die länger als 90 Tage vermietet werden, wird das landesrechtlich außerhalb von Milieuschutzgebieten schwierig, weil man eventuell wieder in bundesrechtliche Normen eingreifen würde. Von daher müsste dort angegriffen werden, um die hier genannten klassischen Schlupflöcher der Mietpreisbremse zu stopfen.
Wie haben sich die Schwerpunkte bei der Mieterberatung in den vergangenen Jahren entwickelt? Gab es da merkliche Verschiebungen etwa in Richtung Verstöße gegen die Mietpreisbremse oder Eigenbedarfskündigungen?
Verstöße gegen die Mietpreisbremse sind eigentlich ein Dauerbrenner. Verschoben hat sich da nichts. Was man bemerken kann: Auch Mieter mit 8-10 Jahre alten Mietverträgen kommen jetzt und wollen zumindest für die Zukunft die Mietpreisbremse ziehen. Das geht! Und daran merkt man zwei Dinge: Erstens wird das Geld immer knapper, und zweitens waren Vermieter trotz Mietpreisbremse dauerhaft dabei, die Bremse zu umgehen. Ärgerlich ist, dass bis heute dann meist ein Kleinwagen an den Vermieter geschenkt wurde, wenn man die Summe der überzahlten Miete der Vergangenheit berechnet.
Beim Eigenbedarf gibt es nichts zu berichten, aber merklich ist – weil das Geld knapp ist – , dass der Kampf um die Betriebskosten massiv Fahrt aufgenommen hat und jedem zu raten ist, da nicht auch noch Geld an den Vermieter zu verschenken.
Das Interview führte Rainer Balcerowiak.