Noch nie waren die Betriebskosten ein so extremer Kostentreiber wie derzeitig. Im vorigen Jahr gaben die Menschen in Deutschland laut WirtschaftsWoche für ihre „zweite Miete“ durchschnittlich rund 3.049 Euro aus. Zudem enthalten rund 50% der Abrechnungen Fehler, so die Einschätzung des Bundesverbandes der Verbraucherzentralen. Daher stellt sich für viele Mieter/innen die Frage: Wie können Mieter/innen die Kosten effizient prüfen und auch künftige zu erwartende Kostensteigerungen durch verabschiedete Gesetze, Verordnungen und Gebührenänderungen vorab berechnen?
Der Anstieg der Betriebs- und Heizkosten hat verschiedene Ursachen, und viele davon sind unmittelbar auf politische Entscheidungen und gesetzliche Vorgaben der Bundespolitik zurückzuführen. Das betrifft die Umlagefähigkeit von Betriebskosten, die Fernwärmeverordnung, die Steuern und Abgaben auf Gas und Strom u. a. m. Auf kommunaler Ebene kommen dann noch Gebühren für Wasser, Abwasser, Müll usw. dazu. Aber auch die Wohnungsunternehmen selbst drehen an der Preisschraube mit. Indem sie Tochtergesellschaften für Serviceleistungen wie Hausmeisterservice, Gebäudereinigung usw. gründen sowie für die Energie- und Wärmeversorgung. Und am Ende der Kette stehen dann noch die vielfach fehlerhaften Abrechnungen.
Möglichkeiten zur Prüfung
Das ist gerade jetzt topaktuell, denn in den nächsten Wochen erhalten viele Mieter/Innen ihre Betriebs- und Heizkostenabrechnungen oder halten sie bereits in den Händen. Also, wie kann geprüft werden?
- Zur Prüfung bietet sich zunächst ein Vergleich der Abrechnungen der Vorjahre an.
- Mit dem Betriebskostenrechner der Berliner MieterGemeinschaft kann die Abrechnung online geprüft und die Kosten mit dem Berliner Durchschnitt verglichen werden.
- Für eine weitere und effiziente Prüfung bis hin zur Vorausberechnung zukünftiger Betriebskosten durch verabschiedete Gesetze, Verordnungen und Erhöhung kommunaler Gebühren bietet sich die künstliche Intelligenz (KI) an, um schnell Auffälligkeiten zu erkennen. Unterm Strich eine Arbeitserleichterung, die sich erst recht in den Folgejahren bei den Prüfungen der Abrechnungen auszahlt.
