Auf Spurensuche | Berliner MieterGemeinschaft e. V.
Matthias Coers
Auf Spurensuche
Die Gewerkschaften spielen in der Wohnungspolitik kaum noch eine Rolle – das war mal anders.
von Rainer Balcerowiak
Titelthema
Man kann es sich heutzutage kaum noch vorstellen, aber es gab tatsächlich Zeiten, in denen die Gewerkschaften ein gewichtiger Akteur in der Wohnungspolitik und vor allem in der sozialen Wohnraumversorgung waren. Doch davon ist so gut wie nichts übriggeblieben. Doch ein kleiner Blick in diese Geschichte lohnt sich, auch in Hinblick auf aktuelle Entwicklungen.
Zu den Begleiterscheinungen der industriellen Revolution gehörte auch eine schnell wachsende Wohnungsnot in den wachsenden Zentren der Industrialisierung. Nach dem Ende des Ersten Weltkrieges verschärfte sich die Wohnungsfrage zusätzlich. Der private Wohnungsbau war während des Krieges völlig zum Erliegen gekommen, da alle Ressourcen auf den Krieg fokussiert wurden, sowohl Arbeitskräfte als auch Material betreffend. Gleichzeitig stieg die Nachfrage durch Heimkehrer und Zuzügler aus abgetretenen Gebieten sprunghaft. Es lag auf der Hand, dass die Wohnungsfrage für die Gewerkschaften in der neu entstandenen Republik herausragende Bedeutung hatte. Sie machten das Thema Wohnen zu einem Kernbestandteil ihrer Politik, um bezahlbaren und gesunden Wohnraum für Arbeiterfamilien zu schaffen. Die Aktivitäten basierten auf dem Gedanken der Gemeinwirtschaft. Die Gewerkschaften wollten den Wohnungsbau dem privaten, profitorientierten Markt entziehen. Eckpfeiler dieser Bewegung wurde die Gründung der Deutschen Wohnungsfürsorge A.-G. (DEWOG) durch den Architekten Martin Wagner und den Baugewerkschafter August Ellinger im März 1924. Sie fungierte als gewerkschaftliche Dachorganisation und Denkfabrik für gemeinnützige Regionalgesellschaften im gesamten Deutschen Reich. Unter dem Dach der DEWOG entstanden Mitte der 1920er Jahre zahlreiche gewerkschaftsnahe Baugesellschaften und Genossenschaften. Die bekannteste war die GEHAG in Berlin. Zu den Fundamenten dieser Aktivitäten gehörten die bereits ab 1919 unter maßgeblicher Beteiligung der Gewerkschaften aufgebauten Bauhütten, die als nicht profitorientierte Unternehmen die Bauleistungen für gemeinwohlorientierte Bauprojekte erbringen sollten.
Hauszinssteuer für den Wohnungsbau
Finanziert wurde dies unter anderem durch staatliche Gelder aus der Hauszinssteuer und Kredite gewerkschaftseigener Banken. Die Hauszinssteuer (offiziell Gebäudeentschuldungssteuer genannt) war eine staatliche Sonderabgabe auf Immobilienbesitz, die ab 1924 erhoben wurde. Hintergrund waren die ökonomischen Verwerfungen durch die bis 1923 andauernde Hyperinflation. Geldvermögen hatten massiv an Wert verloren. Viele Hauseigentümer, die vor oder während des Ersten Weltkriegs Mietshäuser gebaut und dafür Kredite aufgenommen hatten, konnten diese Schulden im Jahr 1923 mit quasi wertlosem Papiergeld auf einen Schlag komplett abbezahlen. Sie waren entschuldet, besaßen aber weiterhin die wertbeständigen, realen Gebäude. Wer Wohneigentum besaß, das vor Juli 1918 entstanden war, musste nunmehr eine erhebliche Abgabe auf seine Mieteinnahmen an den Staat abführen.
Das Besondere an der Hauszinssteuer war ihre Zweckbindung: Die Einnahmen durften nicht einfach im allgemeinen Staatshaushalt versickern, sondern flossen zu einem großen Teil direkt in die Förderung des gemeinnützigen Wohnungsbaus. Mit diesem Geld vergab der Staat extrem zinsgünstige Kredite an Wohnungsbaugenossenschaften und gewerkschaftliche Baugesellschaften (wie die GEHAG). Erst diese Steuer ermöglichte den Bau von Zehntausenden modernen, bezahlbaren Wohnungen und Großsiedlungen. Die Steuer war eine der ertragreichsten Einnahmequellen der Weimarer Republik. Mit Beginn der Weltwirtschaftskrise ab 1929 wurde die Zweckbindung jedoch schrittweise aufgeweicht. Der Staat nutzte das Geld zunehmend, um allgemeine Haushaltslöcher zu stopfen, weshalb der soziale Wohnungsbau Anfang der 1930er-Jahre einbrach.
In der kurzen, aber sehr intensiven Blütezeit des maßgeblich von den Gewerkschaften getragenen Wohnungsbaus wurde nicht nur viel, sondern vor allem auch qualitativ wegweisendes gebaut. Dabei spielte die Kooperation mit progressiven Architekten des Bauhauses und der klassischen Moderne wie z. B. Bruno Taut und Walter Gropius eine wichtige Rolle. Anstelle der dunklen, engen kaiserzeitlichen Mietskasernen setzten die Gewerkschaften auf das Prinzip „Licht, Luft und Sonne“ sowie funktionale Grundrisse. Berühmte Beispiele, die von der gewerkschaftlichen GEHAG erbaut wurden und heute zum UNESCO-Weltkulturerbe gehören, sind die Hufeisensiedlung in Britz und die Wohnstadt Carl Legien in Prenzlauer Berg.
Da der Themenkomplex Wohnraumversorgung für den Allgemeinen Deutschen Gewerkschaftsbund (ADGB) eine zentrale Säule der Arbeiterpolitik darstellte, wurden grundlegende Fragen in zahlreichen Denkschriften, Richtlinien und Zeitschriften theoretisch untermauert und dokumentiert. Auf den Bundeskongressen des ADGB war der Wohnungsbau regelmäßig ein zentraler Punkt. Im „Wirtschaftsdemokratischen Programm“ von 1928 forderte der Gewerkschaftsbund unter anderem: die Sozialisierung von Grund und Boden, um Bodenspekulationen zu unterbinden, die systematische Überführung des Wohnungsbaus in die Hände von gemeinnützigen Baugenossenschaften und Richtlinien für eine geplante „Gemeinwirtschaft“ im Bauwesen. Der ADGB gab diverse wöchentliche oder monatliche Zeitschriften heraus, in denen der Wohnungsbau theoretisch und praktisch diskutiert wurde. Im theoretischen Organ des ADGB (Die Arbeit) schrieben führende Köpfe der gewerkschaftlichen Wohnungsbewegung, darunter auch der Berliner Baustadtrat Martin Wagner und der DEWOG-Mitbegründer August Ellinger ausführliche Aufsätze über Mietenpolitik, Rationalisierung am Bau und gewerkschaftliche Siedlungsprojekte.
In der „Gewerkschafts-Zeitung“, dem wöchentlichen Nachrichtenorgan, wurden fortlaufend der aktuelle Stand der Wohnungsnot, Streiks im Baugewerbe und Berichte über die Erfolge der gewerkschaftseigenen Baugesellschaften dokumentiert.
Vehement forderten die Gewerkschaften auch dauerhafte Mietenbegrenzungen im privaten Altbaubestand in Form einer staatlichen Mietpreisregulierung. Zwar gab es seit 1922 bzw. 1923 ein Reichsmietengesetz und ein Mieterschutzgesetz, aber der ADGB forderte weitergehende Abschöpfungen der Gewinne privater Hausbesitzer. Bei ihren Kampagnen arbeiteten die Gewerkschaften auch eng mit dem Deutschen Mieterbund und lokalen Mietervereinen zusammen. Bei drohenden Mietpreissteigerungen oder dem Versuch konservativer Regierungen, den Mieterschutz zu lockern, organisierten die Gewerkschaften Großdemonstrationen und unterstützten in einigen Fällen auch Mietstreiks.
Neustart und Absturz nach dem Zweiten Weltkrieg
Doch das alles fand nach der Machtübernahme durch die Faschisten und der Zerschlagung der Gewerkschaften im Mai 1933 ein jähes Ende. Das gewerkschaftliche Vermögen wurde beschlagnahmt, die DEWOG enteignet und ihre Wohnungsgesellschaften in die Vermögensverwaltung der Deutschen Arbeitsfront (DAF) überführt.
Nach dem Zweiten Weltkrieg und der Befreiung vom Faschismus stand dann erneut die soziale Wohnraumversorgung ganz oben auf der politischen Agenda, auch für die seit Oktober 1949 im DGB reorganisierte Gewerkschaftsbewegung. Anfangs setzte auch die Adenauer-Regierung in der Bundesrepublik auf eine recht rigide Wohnraumzwangsbewirtschaftung mit streng regulierten Mieten und eine staatlich finanzierte Neubauoffensive mit dem Fokus auf gemeinnützigen Wohnungsbau.
Die von den Nazis enteigneten gewerkschaftlichen Wohnungsunternehmen wurden Anfang der 1950er Jahre an den DGB übergeben, der daraus die ursprünglich 1926 gegründete „Neue Heimat“ neu formierte (s. S. 13), die im Laufe der Jahre zum größten deutschen Wohnungsunternehmen avancierte, und nicht nur neue Quartiere und große Wohnsiedlungen errichtete, sondern auch die dazugehörige Infrastruktur. Insgesamt errichtete die Neue Heimat zwischen 1950 und 1982 rund 460.000 Wohnungen, davon über 90% preisgebunden. Dann versank sie in einem gigantischen Korruptions- und Schuldensumpf und wurde zerschlagen. Ohnehin hatte sich – anders als in der DDR (s. S. 14) – die gesamte bundesdeutsche Wohnungs- und Mietenpolitik wieder in „normale“ kapitalistische Bahnen begeben. Und dem Land damit – u. a. durch großflächige Privatisierungen öffentlicher Wohnungsbestände und mangelnde Investitionen bzw. fehlgeleitete Förderprogramme – eine Wohnraumversorgungskrise beschert, die immer dramatischere Ausmaße annimmt.
Was bleibt, ist eine lehr- und facettenreiche Geschichte gewerkschaftlicher Wohnungspolitik. Doch aus der hat sich der DGB nach dem „Neue-Heimat-Schock“ weitgehend verabschiedet, vor allem was eigenes unternehmerisches Agieren betrifft. Dabei wäre es gerade jetzt allerhöchste Zeit für einen entsprechenden Neustart.