Interessengemeinschaft und Beratung für Berliner Mieter
MieterEcho 403 / Juni 2019

Scheitert der Stadtentwicklungsplan Wohnen?

In Lompschers Entwurf fehlen 100.000 Wohnungen, sagt die SPD und verweigert die Zustimmung

Von Philipp Mattern                        

Bisher tat sich der Senat schwer damit, die selbst gesteckten Neubauziele zu erreichen. Nun droht sogar die Analyse von Bedarfen und die Identifizierung von Flächenpotenzialen zu einem ernsthaften Problem zu werden. In der rot-rot-grünen Koalition eskalierte in den vergangenen Wochen ein monatelang schwelender Streit um den Entwurf eines neuen Stadtentwicklungsplans Wohnen (StEP Wohnen) für das Jahr 2030.

Der StEP Wohnen ist die Grundlage der städtebaulichen Planung. Mit ihm soll festgestellt werden, „wie hoch der Bedarf an Wohnungen ist, wie viel Neubau notwendig ist, um diesen Bedarf zu decken, und wo geeignete Potenziale dafür liegen. Ziel ist eine bedarfsgerechte und ausreichende Flächenvorsorge für den Wohnungsneubau im gesamten Stadtgebiet bis 2030“, erklärt die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen. Ursprünglich sollte der StEP Wohnen Anfang dieses Jahres beschlossen werden. Bereits im Herbst hatte es schwerwiegende Einwände der SPD gegenüber einem von Stadtentwicklungssenatorin Katrin Lompscher (Die Linke) vorgelegten Entwurf gegeben. Der Entwurf verniedliche die Fehlentwicklungen auf dem Wohnungsmarkt und rechne den zukünftigen Neubaubedarf herunter, meinte der SPD-Fachausschuss „Soziale Stadt“. Nun forderte dieses Gremium den Regierenden Bürgermeister Michael Müller (SPD) sowie alle sozialdemokratischen Senator/innen auf, den Entwurf im Senat zu blockieren. Seitdem liegt der StEP Wohnen auf Eis.  
Lompschers Entwurf erkennt einen Bedarf von 194.000 zusätzlichen Wohnungen bis 2030, demgegenüber steht ein Flächenpotenzial für knapp 200.000 neue Wohnungen. Die Rechnung in sich geht also auf. Die Zahlen, mit denen hier gearbeitet wird, seien jedoch veraltet, meint die SPD, und kritisiert zudem den zu langsamen Abbau des ohnehin zu niedrig angesetzten Fehlbestands, der sich in den letzten Jahren aufgestaut hat. Nach Schätzungen des SPD-Fachausschusses „Soziale Stadt“ bräuchte Berlin bis 2030 rund 300.000 neue Wohnungen.
                    

Prognosen übertroffen            

Die Senatsverwaltung rechnet im StEP Wohnen mit der mittleren Variante der eigenen Bevölkerungsprognose. Diese erwies sich in den vergangenen Jahren regelmäßig als deutlich zu gering. Der SPD-Fachausschuss verweist in seiner Argumentation auf die – in den letzten Jahren tatsächlich realistischere – obere Variante der Senatsprognose sowie auf weitere Studien der Forschungsinstitute Empirica, Prognos und dem Institut der Deutschen Wirtschaft (IW), die allesamt noch einmal deutlich darüber liegen. Die erneute Kritik der SPD kann sich auch auf den inzwischen erfassten Bevölkerungszuwachs von 2018 stützen, der mit 36.000 Personen abermals die amtliche Prognose um mehr als das Doppelte überstieg.    

Ob ein SPD-Stadtentwicklungssenator den Job besser gemacht hätte, steht auf einem anderen Blatt. Was die Zahlen angeht, so müssen die Einwände als schlichtweg zutreffend angesehen werden. Lompscher verteidigt indes ihre Zahlen und hält am Entwurf fest.                
Wie es nun mit dem StEP Wohnen weitergeht, ist ungewiss. Die Situation scheint verfahren: Die SPD kann ihre Kritik nicht einfach revidieren, das wäre unglaubwürdig. Lompschers Verwaltung kann den angemahnten Fehlbestand auch nicht ohne Weiteres in die Berechnungen aufnehmen, denn einem zusätzlichen Bedarf von 100.000 Wohnungen müsste auch ein Flächenpotenzial in derselben Größenordnung gegenüber gestellt werden, alles andere wäre eine offene Kapitulation vor den Herausforderungen des Wohnungsmarkts. Dieses Potenzial ausfindig zu machen, dürfte auf Grundlage der bisher vorliegenden Daten kaum zeitnah gelingen. Wie ein „Kompromiss“ zwischen den Senatsparteien in dieser Sache aussehen könnte, ist unklar.             
Die Bedarfe und Potenziale im StEP Wohnen stellen noch keine „echten“ Wohnungen dar, schon gar nicht bezahlbare. Wenn der Senat aber selbst dieses basale Planwerk nicht mehr zustande bekommt, ist das für die zukünftige Wohnungspolitik ein düsteres Zeichen.             


MieterEcho 403 / Juni 2019

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