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MieterEcho 403 / Juni 2019

Offenbarungseid eines Bezirksstadtrats

Die Vermarktung von Wohnraum als „Co-Living-Spaces“ im Moabiter Neubauquartier „mittenmang“ ist vom geltenden Recht gedeckt

Von Rainer Balcerowiak                                   

Der Betroffenenrat Lehrter Straße fiel aus allen Wolken, als er Mitte April davon erfuhr, dass zwei laut städtebaulichem Vertrag für Mietwohnungen vorgesehene Häuser im „mittenmang“-Quartier von der Medici Living-Gruppe als Generalmieter vermarktet werden. Zuvor waren die beiden Häuser an ein „Family Office“ verkauft worden, dass mit Medici Living eng verknüpft ist.   

Die 94 Wohneinheiten werden in 266 Einzelappartements parzelliert, die dann als „Co-Living-Spaces“ für Quadratmeterpreise von voraussichtlich teilweise über 50 Euro (warm, inklusive Strom und WLAN) vermietet werden. Susanne Torka, die als Vertreterin des Betroffenrats jahrelang an den Verhandlungen mit dem Bauträger, der Groth-Gruppe, über den Bebauungsplan beteiligt war, ist empört. „Davon war nie die Rede, es ging immer um freifinanzierte Mietwohnungen, und das ist auch in dem entsprechenden städtebaulichen Vertrag für das Quartier festgelegt“, so Torka. Der Anteil geförderter Sozialwohnungen in dem gesamten Quartier liegt bei rund 21%, bezogen auf die Gesamtwohnfläche.             
Sowohl der Betroffenenrat als auch die Fraktion der Linken in der Bezirksverordnetenversammlung (BVV) wurden umgehend aktiv und forderten das Bezirksamt und den Senat auf, den Vorgang auf seine Zulässigkeit zu prüfen und gegebenenfalls die geplante Vermarktung zu unterbinden. Ein gut besuchter Protestspaziergang zu den neuen und bereits bestehenden Medici Living-Objekten am 4. Mai sorgte für weitere Information und Mobilisierung im Kiez. Der Stadtentwicklungsstadtrat von Mitte, Ephraim Gothe (SPD), versprach eine genaue juristische Prüfung und eine entsprechende Antwort auf eine Große Anfrage der Linksfraktion in der BVV.                             

Stadtrat sieht keine Handhabe    

Was Gothe dann auf der BVV-Sitzung am 16. Mai zu berichten hatte, kann man wohl getrost als niederschmetternd bezeichnen. Zumal er in seiner Antwort über den konkreten Fall hinaus verdeutlichte, dass die planungsrechtlichen Instrumente des Senats und des Bezirks nicht ausreichen, um derartigen Abzocke-Modellen einen Riegel vorzuschieben. „Wir sehen keine Handhabe, die jetzt geplante Nutzungsform zu unterbinden, das gibt der städtebauliche Vertrag nicht her“, so Gothe. Da es sich auch in den „Co-Living-Spaces“ um unbefristete Mietverträge handele, liege keine vom Vertrag abweichende Nutzung oder gar Zweckentfremdung vor. Man ärgere sich zwar über dieses Geschäftsmodell, aber es gebe generell keine rechtlichen Möglichkeiten, gegen möblierte Vermietungen mit entsprechend hohen Preisaufschlägen vorzugehen, da diese im Mietspiegel nicht erfasst seien. Derzeit gebe es dazu nur eine „sehr unübersichtliche Rechtsprechung“. Und von der Mietpreisbremse bei Neuvermietungen seien Neubauten ohnehin ausgenommen. Dies seien aber Fragen, die nur bundesrechtlich gelöst werden könnten.Auch für künftige größere Neubauvorhaben privater Bauträger sieht Gothe kaum Interventionsmöglichkeiten. Die jetzt geltende kooperative Baulandentwicklung sähe für derartige Projekte zwar eine Quote von 33% für den den geförderten Wohnungsbau vor, „aber was mit dem Rest passiert, wäre egal“. Der Bauherr könne dann auch 66% Eigentumswohnungen bauen oder andere Geschäftsmodelle realisieren, solange es sich rechtlich um Wohnungsbau handele: „Das ist nicht stärker zu konkretisieren“.             

Gunther Schmid, Gründer und Vorstandschef von Medici Living, kann die Kritik an seinem Geschäftsmodell nicht nachvollziehen. „Co-Living ist auch ein Gewinn für den angespannten Berliner Mietmarkt. Mit den 266 neuen Zimmern bieten wir erschwinglichen und flächeneffizienten Wohnraum für Young Professionals, eine Gruppe, die für die wirtschaftliche und kulturelle Entwicklung der Stadt besonders wichtig ist“, hieß es in einer Erklärung von Schmid. Diese zynische Sichtweise hat leider eine solide Grundlage: Das in Bezug auf spekulative Geschäftsmodelle offensichtlich vollkommen zahnlose Planungs- und Mietrecht.       


MieterEcho 403 / Juni 2019

Schlüsselbegriffe: mittenmang