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MieterEcho 403 / Juni 2019

Der B-Plan Ostkreuz – politisches Instrument für wen?

Mit der Festsetzung wurde die kommunale Planungshoheit abgegeben

Von Karin Baumert                            

Die Bauplanung am Ostkreuz ist seit 27 Jahren in Arbeit. Mit der Sondersitzung der Bezirksverordnetenversammlung (BVV) Ende April wurde der B-Plan festgesetzt. Damit ist Rechtssicherheit für die Investoren eingetreten, unter ihnen Gijora Padovicz – allseits bekannt durch verschärfte Formen der Verdrängung und Zwangsräumung.                        

Wie konnte es dazu kommen, ohne dass die Bezirksverordneten der Linken noch einmal durchgeatmet hätten? Anlass dazu hätte es gegeben, denn nicht nur 44.000 Unterschriften gegen diesen Bebauungsplan, sondern auch eine Alternativplanung und sehr, sehr viel Protest begleitete die letzte Phase. Die CDU fürchtete zu Recht das „Wackeln“ der Linkspartei. Die hatte im letzten Wahlkampf vollmundig plakatiert: „Wählt uns und die Stadt gehört euch“.                    
In der Tat hätte es nach dem Säbelrasseln zum Thema Enteignung hier einen bürgerlich demokratischen Rahmen gegeben, die Bauflächen im Sinne der kommunalen Planungshoheit zu sichern. Denn der Bebauungsplan ist in erster Linie ein politisches Planungsinstrument. Hier kann die Kommune über die städtebauliche Entwicklung für die Zukunft an einem bestimmten Ort entscheiden. Beispielsweise hat nach der sogenannten „Wende“ der Bezirk Prenzlauer Berg alle Spielplätze über einen B-Plan gesichert, damit sie nicht als Bauland verschwinden. Der Baustadtrat Matthias Klipp kam damals aus der zarten ostdeutschen Mieterbewegung. Über den B-Plan kann gesetzlich enteignet werden, wenn die Kommune die Flächen etwa für soziale Infrastruktur benötigt.  In einer Zeit als zwar nicht das Träumen half, aber die Kommune noch als Subjekt der Stadtentwicklung handelte, wurde doch tatsächlich im Auftrag der Kommune und von der Kommune selbst gebaut. Aber mit dem Umbau des Staates und der Verwaltung „vom Bürger zum Kunden“ erschien es zunächst so, als ob Public-Privat-Partnership die effizientere Lösung wäre. Der seit dem Jahr 2006 in Bau befindliche Flughafen BER ist in diesem Zusammenhang nur das Sahnehäubchen der Geschichte. Wie ein Kamm geht das Kapital durch alle kommunalen Bereiche – aktuell werden lautlos die Investitionen in Schulen privatisiert.              

                 

„Ankerinvestition“ im Mittelpunkt    

Und was haben die Linken in den Parlamenten daraus gelernt? Am B-Plan Ostkreuz hätte jede/r erkennen können, dass hier Macht- und Herrschaftsverhältnisse produziert und reproduziert werden. Wie immer kannte niemand wirklich die Verträge. Schon seit vielen Jahren folgen B-Pläne dem Kapital. Um eine sogenannte „Ankerinvestition“ herum steht der Bezirk als Bittsteller da und verkauft es als Erfolg, dass soziale Infrastruktur mitgedacht
wurde! Und da folgt auch die Linke im Bezirk Lichtenberg der Irrationalität des eigenen politischen Handelns: nach außen kämpferisch und plakativ, aber im konkreten Handeln?  Durch verfehlte Wohungspolitik hat man Elendsviertel als informelle Siedlungen wie an der Rummelsburger Bucht über Jahre selbst produziert, um sie nun als städtebaulichen Mangel mit Hilfe von Padovicz zu beseitigen?        So werden Elend und Konflikte in bester Hegemonie aller Parteien produziert. Aber wer hätte noch vor zwei Jahren daran gedacht, dass selbst hinter dem Ostkreuz Proteste entstehen?              

Mieter/innen organisieren sich, wo der Funke zündet, und kein Kiez bleibt allein. Solidarität ist die Zukunft der Stadtentwicklung. Der Protest im BVV-Saal und vor der Tür suchte den Dialog. Der Bebauungsplan könnte da ein städtebauliches Instrument sein, um die Interessen der Mieter/innen zu sichern und umzusetzen. Pläne hatten die Protestierenden mitgebracht, nun geht es für sie in die  zweite Runde.                     

Karin Baumert ist Stadtsoziologin und politische Aktivistin.

Der Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan Ostkreuz wurde am 26. Mai 1992 getroffen. Es folgten Gutachten, städtebauliche Entwürfe und Masterpläne, bis 2002 das tatsächliche B-Planverfahren begann. Von Februar bis März 2016 fand die Öffentlichkeitsbeteiligung statt, wobei es, trotz zahlreicher Stellungnahmen von Bürger/innen, zu fast keinen Planänderungen kam. Die Baugrundstücke in dem Gebiet wurden in den Jahren 2016 und 2017 durch das Land Berlin veräußert.


MieterEcho 403 / Juni 2019

Schlüsselbegriffe: Ostkreuz,Bebauungsplan Ostkreuz