MieterEcho 391 / November 2017
Degewo, Gesobau, Gewobag, Howoge, Stadt und Land, WBM
Titel
Keine Macht den Mieterräten?
Philipp Möller
Mangelndes Mitbestimmungsrecht und fehlende politische Unterstützung ...mehr
Wer das Sagen hat
Detlef Bimboes
Degewo & Co – wer die sechs landeseigenen Berliner Wohnungsbaugesellschaften steuert, lenkt und kontrolliert ...mehr
Kein Geld und keine Kompetenzen
Rainer Balcerowiak
Die Anstalt öffentlichen Rechts für die Berliner Wohnraumversorgung ist wenig mehr als eine wohnungspolitische Spielwiese ...mehr
Berlin
Alle sollen ausziehen
Elisabeth Voß
Tarsap versucht weiter, Mieter/innen in Schöneberg loszuwerden ...mehr
Senat setzt auf Privatisierung bei Schulbau und -sanierung
Joachim Maiworm
Landeseigene Wohnungsbaugesellschaft Howoge wird als Akteur eingespannt ...mehr
Wirtschaftlichkeit des Vorkaufsrechts
Jutta Blume
Friedrichshainer Mieter/innen bangen trotz Milieuschutz der Spekulation eines
Luxemburger Investors zum Opfer zu fallen, Bezirk will erneut das Vorkaufsrecht ausüben ...mehr
Hausgemeinschaft wehrt sich erfolgreich
Hermann Werle
Wie ein teures Modernisierungsvorhaben und erzwungene Umzüge bis auf Weiteres abgewehrt werden konnten ...mehr
„An der untersten Grenze des Existenzminimums hat man keinen Puffer“
Interview
Interview mit Ella Kolodenna und Marion Kunert zum Thema Mietschulden ...mehr
Mietrecht Aktuell
Mieter/innen fragen – wir antworten
Rechtsanwältin Ulrike Badewitz
Fragen und Antworten zu Modernisierung ...mehr
RECHT UNBD RECHTSPRECHUNG
Modernisierung und Kündigung wegen verweigerter Duldung
LG Berlin
Hinweisbeschluss vom 05.07.2017
AZ: 66 S 88/17
Mieterhöhung nach dem Berliner Mietspiegel
AG Wedding
Urteil vom 10.08.2017
AZ: 2 C 200/16
Widerruf einer Modernisierungsvereinbarung
BGH
Urteil vom 17.05.2017
AZ: VIII ZR 29/16
Betriebskosten und Mietminderung wegen Mängel außerhalb der Wohnung
AG Schöneberg
Urteil vom 18.07.2017
AZ: 8 C 131/15
Betriebskosten bei vereinbarter Bruttokaltmiete
AG Tempelhof-Kreuzberg
Urteil vom 25.04.2017
AZ: 13 C 440/16
Betriebskostenabrechnung bei Wohn- und Gewerbenutzung
AG Charlottenburg
Urteil vom 31.10.2016
AZ: 237 C 197/16