MieterEcho 389 / Juli 2017
Börsennotierte Vermieter
Titel
Auspressen und aufwerten
Von Philipp Möller
Wie Immobilien-Aktiengesellschaften mit ihren Mieter/innen und ihren Beständen umgehen ...mehr
Immobilien-Schwergewicht aus Österreich
Joachim Maiworm
Geschäftsstrategie der Buwog Group in Berlin ...mehr
Die großen Profiteure
Hermann Werle
Immobilien-Aktiengesellschaften nutzen seit Jahren sogenannte
Share Deals und umgehen damit die Grunderwerbsteuer ...mehr
Melkkuh für Aktionäre
Sebastian Müller
Vonovia – ein profitabler börsennotierter Wohnungskonzern und
größter privater Vermieter Deutschlands ...mehr
Berlin
Immobilienkonzern statt Kreuzberger Mischung
Ralf Zimmer
Akelius richtet seine Deutschlandzentrale am
Oranienplatz ein und strukturiert das gekaufte Haus um ...mehr
Kunstmäzen sorgt für Verdrängung
Ralf Hutter
Die Immobilienfirma des Milliardärs und Kunstfreunds Nicolas Berggruen wirft
Kulturschaffende raus, auch sein Mitgesellschafter Samuel Czarny ist nicht zimperlich ...mehr
Kein Allheilmittel
Rainer Balcerowiak
Kommunales Vorkaufsrecht soll Mieter/innen vor Verdrängung schützen ...mehr
Wohnungsunternehmen ignoriert Bezirksverwaltung
Katharina Mayer
Gesobau verweigert sich der Verordnungsmiete im Milieuschutzgebiet ...mehr
Mietrecht Aktuell
Kooperationsvereinbarung des Senats mit den städtischen Wohnungsbaugesellschaften
Rechtsanwalt Marek Schauer
Von Rechtsanwalt Marek Schauer ...mehr
Mieter/innen fragen – wir antworten
Rechtsanwältin Doris Grunow-Strempel
Fragen und Antworten zu Schönheitsreparaturen ...mehr
RECHT UNBD RECHTSPRECHUNG
Eigenbedarfskündigung und Verletzung der Anbietpflicht
BGH Urteil vom 14.12.2016
AZ: VIII ZR 232/15
Betriebskostenabrechnung bei einer vermieteten Eigentumswohnung
BGH Urteil vom 25.01.2017
AZ: VIII ZR 249/15
Eigenbedarfskündigung wegen Betriebsbedarfs des Vermieters für einen Hausmeister
BGH Urteil vom 29.03.2017
AZ: VIII ZR 44/16
Verlängerung der Untermieterlaubnis
AG Neukölln, Urteil vom 28.02.2017
AZ: 10 C 177/16
Eigenbedarfskündigung wegen Betriebsbedarfs und Interessenabwägung
BGH Urteil vom 29.03.2017
AZ: VIII ZR 45/16