Aktiendeals auf Kosten der Allgemeinheit?
Bei der Landesbank Berlin wird eine Verstrickung in Cum-Ex-Geschäfte geprüft
Von Benedict Ugarte Chacón
Zahlreiche deutsche Kreditinstitute waren in den letzten Jahren in zweifelhafte Aktiendeals verwickelt, mehrere Staatsanwaltschaften ermitteln. Im Kern drehten sich Cum-Ex-Geschäfte um die ungerechtfertigte Rückerstattung von Kapitalertragsteuern. Nach Auskünften des Senats hat sich womöglich auch die Landesbank Berlin daran beteiligt. Dies ging aus einer Antwort der seinerzeitigen Wirtschaftssenatorin Cornelia Yzer (CDU) auf eine parlamentarische Anfrage des Abgeordneten Steffen Zillich (Die Linke) im September vergangenen Jahres hervor. Der ehemalige Chef der Landesbank bestätigte dies unlängst vor dem Untersuchungsausschuss des Bundestags.
Bei den Deals rund um den Dividendenstichtag wurden große Aktienpakete unter Zuhilfenahme von Leerverkäufern in kurzer Zeit verschoben. Dabei handelte man die Aktien einmal mit Anspruch auf Dividende (cum) und einmal ohne (ex). Sowohl der Käufer als auch der Verkäufer ließen sich dann durch unterschiedliche Stellen Bescheinigungen auf die Kapitalertragsteuer ausstellen. Die Finanzämter, bei denen die Bescheinigungen zwecks Rückerstattung eingereicht wurden, mussten so davon ausgehen, dass beide vormals die Steuer abgeführt hatten. Tatsächlich wurde die Steuer nur einmal gezahlt – aber mehrfach zurückerstattet. Erst 2012 wurden Cum-Ex-Geschäfte durch eine Gesetzesänderung unmöglich gemacht. Laut Senat sei die Landesbank Berlin Holding AG „Anfang 2016 durch die Steuerbehörden auf wenige mögliche Leerverkaufsgeschäfte aus dem Jahr 2007“ aufmerksam gemacht worden. Wohlgemerkt: Die Bank will demnach erst durch die Behörden erfahren haben, was für Geschäfte sie möglicherweise getätigt hatte. „Gemeinsam mit einem externen Wirtschaftsprüfer und in enger Kooperation mit den zuständigen Behörden“ würden nun „alle in Frage kommenden Geschäftsvorgänge des Jahres 2007 im Rahmen der steuerlichen Betriebsprüfung“ untersucht, hieß es in der Antwort weiter.
Vernehmung im Bundestag
Diese möglichen Cum-Ex-Geschäfte fallen in die Amtszeit von Hans-Jörg Vetter, der von 2001 bis 2009 Vorstandsvorsitzender der Bankgesellschaft Berlin bzw. des 2006 in Landesbank Berlin Holding AG umbenannten Konzerns war. In seine Zeit fällt die Rettung der Bank, die sich mit in den 1990er Jahren aufgelegten Immobilienfonds an den Rand des Ruins gebracht hatte. Der Bankgesellschaft wurde 2001 durch eine Kapitalzuführung des Landes Berlin von 1,75 Milliarden Euro das Überleben gesichert. 2002 übernahm Berlin mit der „Risikoabschirmung“ sämtliche durch das Immobilienfondsgeschäft entstandene Risiken, die Fonds gingen 2006 auf das Land über. Die so sanierte Bank wurde schließlich im Jahr 2007 an den Deutschen Sparkassen- und Giroverband (DSGV) für rund fünf Milliarden Euro verkauft.
Zu den Cum-Ex-Geschäften hatte der Deutsche Bundestag Anfang letzten Jahres einen Untersuchungsausschuss eingerichtet, vor dem im Januar auch Vetter aussagen musste. Dieser war 2009 zur Landesbank Baden-Württemberg (LBBW) gewechselt. Dort habe er laut Medienberichten Cum-Ex-Deals umgehend verboten. Bei der Landesbank Berlin jedoch sei Cum-Ex nie Thema gewesen, so Vetter vor dem Ausschuss. Man habe ihn erst im Vorfeld der Ausschussbefragung darauf hingewiesen, dass es solche Geschäfte gegeben habe. Er selbst könne hierzu jedoch keine Angaben machen. Zudem wisse er nicht, ob die Geschäfte im Rahmen der Due-Diligence-Prüfung, die dem Verkauf der Landesbank 2007 vorausging, dokumentiert wurden. Auch entziehe sich seiner Kenntnis, ob gegen ehemalige Mitglieder von Geschäftsführung und Aufsichtsrat ermittelt werde. Ob und in welchem Umfang die Landesbank tatsächlich an Cum-Ex-Deals beteiligt war, wird sich im Rahmen der vom Senat angesprochenen Untersuchung zeigen. Deutet man die Aussage Vetters vor dem Untersuchungsausschuss so, dass es solche Geschäfte gegeben hat, bliebe festzustellen, dass eine Bank, die sich 2001/2002 vom Staat retten ließ, wenige Jahre später daran beteiligt war, den Staat systematisch auszunehmen.
MieterEcho 387 / April 2017
Schlüsselbegriffe: Aktiendeals, Landesbank Berlin, Cum-Ex-Geschäfte, Dividendenstichtag, Kapitalertragsteuer, Leerverkaufsgeschäfte, Immobilienfondsgeschäft, Risikoabschirmung, Due-Diligence-Prüfung