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MieterEcho 384 / Oktober 2016

„Mietpreisbindung als Dauerrecht“

Die Kampagne gegen den „Weißen Kreis“ prägte die Mieterproteste in der zweiten Hälfte der 1980er Jahre

Von Max Welch Guerra    

 

Die im Vergleich zu anderen westdeutschen Großstädten über viele Jahrzehnte sehr moderat gebliebenen Berliner Mieten werden oft mit dem Kalten Krieg erklärt. Und tatsächlich erfuhren sowohl West- als auch Ost-Berlin bis in die 1980er Jahre hinein als Schaufenster der beiden Gesellschaftssysteme in mancher Hinsicht politische Bevorzugung. Auch die Wohnungsfrage wurde seit Beginn des Wiederaufbaus zu einem Feld, auf dem insbesondere in Berlin die beiden neuen Staaten in einem Wettbewerb zueinander standen. Die Systemkonkurrenz wirkte indessen nicht von allein. Die im Vergleich zum Bundesgebiet deutlich günstigeren Mieten in West-Berlin waren auch das Ergebnis immer wieder neu entstandener politischer Auseinandersetzungen, von denen viele heute weitgehend vergessen sind.                                           

 

Die Berliner MieterGemeinschaft spielte bei diesen Auseinandersetzungen eine mitunter wichtige Rolle. Das gilt vor allem für die zweite Hälfte der 1980er Jahre, als es zu einem strukturellen Bruch in der West-Berliner Wohnungspolitik kam. Der über lange Zeit erkämpfte sozialstaatliche Charakter des Wohnungssektors wurde dabei spürbar gemindert – allen Protesten und großartigen Kampagnen zum Trotz. Im Zentrum dieser Auseinandersetzungen stand die Aufhebung der Mietpreisbindung durch den sogenannten Weißen Kreis.        

 

Politische Mietpreisbindung statt Marktlogik        

In West-Berlin galt bis in die 1980er Jahre hinein eine weitgehende Mietpreisbindung. Die Mietpreise der Altbauwohnungen erhöhten sich weder durch die Marktverhältnisse noch durch ein Vergleichsmietensystem, wie wir es heute kennen, sondern sie waren – wie auch die Mieten der Sozialwohnungen – deutlich erkennbar das Ergebnis politischer Entscheidungen. Beim sozialen Wohnungsbau wurde der politische Charakter des Mietpreises vermittelt durch die vielen unterschiedlichen Regelungen zu den Förderkonditionen für die Bauherren sowie über die Bestimmung der Miethöhe für das einzelne Objekt oder den einzelnen Haushalt. Die dort zu beobachtenden Veränderungen zugunsten privater Investoren und besser gestellter Haushalte prägten die 1980er Jahre und erfuhren immer wieder die Aufmerksamkeit der Tagespresse ebenso wie den Protest der Mieter/innen, die allerdings nie als Gesamtgruppe durch einzelne Maßnahmen benachteiligt wurden. Vor allem die Proteste von Sozialmieter/innen entstanden deshalb in der Regel nur sehr punktuell. Die Wohnungspolitik unter sozialdemokratischen wie christdemokratischen Bundeskanzlern brachte indes die Produktion neuer Sozialbauten weitgehend zum Erliegen und nahm sorglos den Abbau von Sozialbindungen hin. Ebenfalls politisch festgelegten Mietpreisen unterworfen war das größte Segment des West-Berliner Wohnungsmarkts, nämlich der Altbaubestand mit den bis 1948 gebauten Wohnungen, die überwiegend aus der Zeit vor 1914 stammten. Die Miethöhe in den Altbauwohnungen unterlag einer direkten und vergleichsweise transparenten Festsetzung durch den Senat. Auch die periodischen Erhöhungen der Miete waren immer ein unmittelbares Ergebnis einer für alle erkennbaren politischen Entscheidung. Von diesen Mieterhöhungen waren immer Hunderttausende von Haushalten gleichermaßen betroffen. Der historische Hintergrund dieser bis in die 1980er Jahre existierenden Mietpreisbindung für den Altbau war eine aus der Zeit der Weimarer Republik stammende sozialstaatliche Regulierung. Bereits während des Ersten Weltkriegs war ein provisorischer Mieterhöhungsstopp – die sogenannte Friedensmiete – erlassen worden, damit die Soldaten an der Front sich nicht den Kopf darüber zerbrechen mussten, ob und wie ihre Familien sich die Wohnung leisten konnten. Mit dem Reichsmietengesetz von 1922 wurde der Mietpreis schließlich dauerhaft den Marktmechanismen entzogen. Die Miete war gesetzlich vorgegeben und wurde nach politischen Kriterien allmählich erhöht.        

                            

Mit dem „Lücke-Plan“ zum „Weißen Kreis“        

Unmittelbar nach dem Zweiten Weltkrieg war die Beseitigung der Wohnungsnot eine der wichtigsten Aufgaben der Politik. Hierfür wurde die sogenannte Zwangsbewirtschaftung von Wohnraum etabliert. Eine der ersten Maßnahmen der neuen Kommunalverwaltungen in Ost und West war es, in unterbelegten Wohnungen ganze Familien von Wohnungslosen, sehr oft von Flüchtlingen, unterzubringen. Ein weiteres Instrument zur Lösung der Wohnungsfrage in jener Zeit war die Fortführung der Mietpreisbindung. Die allmähliche Beseitigung der extremen Wohnungsnot gelang in den 1950er Jahren. Der Wiederaufbau war in Ost und West eine gewaltige städtebauliche Leistung, auch wenn viele der damals entstandenen Siedlungen dem heutigen Geschmack nicht mehr zusagen. Diese Entwicklung erlaubte es der BRD und der DDR, eigene wohnungspolitische Akzente zu setzen. So begann in der Bundesrepublik eine sich über Jahrzehnte entfaltende Politik der Liberalisierung des Wohnungssektors. Das wichtigste Instrument der sich im Westen herausbildenden marktorientierten Wohnungspolitik war der „Lücke-Plan“, benannt nach Paul Lücke, dem von 1957 bis 1965 amtierenden christdemokratischen Bundesminister für Wohnungsbau. Lücke führte die Kräfte an, die – so die ständig wiederholte Parole – das Land von der „Wohnungszwangswirtschaft“ befreien wollten. Unter diesen Begriff wurden nicht nur die Zwangszuweisungen subsumiert – die zugegebenermaßen ein harter Eingriff in die Lebensverhältnisse vieler Haushalte waren – sondern auch und vor allem die Mietpreisbindung.    Anfang der 1960er Jahre existierte keine starke Mieterbewegung in der Bundesrepublik, die Gewerkschaften kümmerten sich vor allem um die Lohnhöhe und die wenigen Studierenden studierten brav vor sich hin. Eine kritische Gegenöffentlichkeit hatte sich noch nicht herausgebildet. In diesem Kontext wurde 1960 das „Gesetz über den Abbau der Wohnungszwangswirtschaft und über ein soziales Miet- und Wohnrecht“ verabschiedet, das als „Lücke-Plan“ in die Geschichte Eingang fand und unter diesem Namen noch heute geläufig ist. Ein Kern dieses Gesetzes war die Abschaffung der Mietpreisbindung. Dabei bürgerte sich der Begriff „Weißer Kreis“ ein, um jene Städte zu bezeichnen, in denen die Aufhebung bereits vollzogen war. Die Mietpreisbindung wurde in den folgenden Jahren in Westdeutschland nach und nach abgeschafft, zuletzt in Hamburg 1974 und in München 1975.                

Die Ausdehnung des Weißen Kreises auf immer mehr Städte war Ausdruck der Macht eines starken wohnungspolitischen Interessenblocks. Zu diesem Block gehörten die Banken und Bausparkassen, bei denen der Immobilienbereich meist den größten Bilanzposten ausmachte, sowie die Wohnungsbaugesellschaften, die damals noch mehrheitlich gemeinnützig waren, jedoch den sozialpolitischen Auftrag allmählich zugunsten einer privatwirtschaftlichen Renditeorientierung aufgaben. Es handelte sich dabei um potente Akteure, die sich durch die Ausdehnung der Marktmechanismen eine Erhöhung der gesellschaftlichen Ressourcen − privates Kapital, fiskalische Mittel, Dienstleistungen der öffentlichen Verwaltung, Innovationskräfte von Planern und Betriebswirten − in ihrer Anlagesphäre erhofften. Wie so oft in der Geschichte war dieser mächtige Interessenblock fähig, sein Programm mit einer eingängigen Interpretation der Realität zu begründen. Bürgerliche Ökonomen in Universitäten und privaten Instituten lieferten ihnen und der Presse Erklärungsmuster, die eine wachsende Liberalisierung des Wohnungssektors mit höheren Mieten und einer Stärkung des Wohneigentums als unausweichlich darstellten. Je freier die Marktkräfte, umso besser werde der Wohnungssektor die Bedürfnisse der Bevölkerung befriedigen können.        

Die Folgen des Weißen Kreises sind allerdings mit ökonomischen Kategorien allein nicht ausreichend zu erfassen. Ebenso wichtig, wenngleich selten thematisiert, ist eine weitere und anhaltende Folge der Liberalisierung des Mietrechts. Die Übertragung der Mietpreisentwicklung von der Sphäre unmittelbar spürbarer politischer Entscheidungen auf die anonymen Mechanismen des Markts trug dazu bei, die Wohnungspolitik zu entpolitisieren. Die Miethöhe erscheint in diesem Sinne nicht mehr als eine politisch regulierbare Größe, sondern als gleichsam natürliches Resultat des Spiels von Angebot und Nachfrage. Einen ungünstigen Mietvertrag abgeschlossen oder eine Mieterhöhung bekommen zu haben, wird als persönliches Pech begriffen – oder als eine Folge der Urgewalt des Markts.

                                    

Sonderfall West-Berlin                    

Auch in West-Berlin sollte der Weiße Kreis eingeführt werden. Hier förderte der Kalte Krieg die Spaltung der Mieterbewegung, die ohnehin nicht mehr so stark war wie in den Jahren der Weimarer Republik. Die Archive zeugen dessen ungeachtet davon, dass bereits 1960 die Berliner MieterGemeinschaft den Kampf gegen die angestrebte Aufhebung der Mietpreisbindung aufnahm. Diese Auseinandersetzung begleitete die Westberliner Wohnungspolitik über die nächsten Jahrzehnte, denn immer wieder nahmen sich Bundes- oder Landesregierungen vor, den Weißen Kreis auch hier durchzusetzen. Die Mieterorganisationen verstanden es aber jedes Mal, diese Versuche abzuwehren. Die Wohnungsfrage blieb in West-Berlin über viele Jahre eine brisante, erstrangige und lästige Angelegenheit der Landespolitik. Mitte der 1980er Jahre unternahm die Bundesregierung – gefolgt von der christlich-liberalen Landesregierung unter dem Regierenden Bürgermeister Eberhard Diepgen – den inzwischen achten Versuch zur Abschaffung der Mietpreisbindung. Das West-Berlin jener Jahre unterschied sich stark von der Frontstadt früherer Jahrzehnte. Nicht zuletzt die Hausbesetzungsbewegung, die um 1980 herum die kahlschlagorientierte und technokratische Stadtentwicklungspolitik zu Fall brachte, hatte einer neuen lokalpolitischen Konstellation zum Durchbruch verholfen. Diese Konstellation betraf auch die Mieterorganisationen. So hatte sich etwa die Berliner MieterGemeinschaft personell und inhaltlich erneuert. Sie war jünger und bunter geworden, die schwerfälligen Züge eines deutschen Vereins wurden von einem basisdemokratischen Selbstverständnis abgelöst, was nicht ohne Reibungen und Konflikte verlief. Die MieterGemeinschaft öffnete sich den Potenzialen einer neuen Lebenskultur und zog engagierte Jungakademiker/innen an, was die Kampagnenfähigkeit enorm erhöhte. Auch der Berliner Mieterverein hatte sich – moderater, gewiss – regeneriert.      

 

Kampagne mit 500.000 Unterschriften            

Unterstützt von der SPD, der Alternativen Liste (AL), der Sozialistischen Einheitspartei Westberlins (SEW) sowie dem DGB und vielen unorganisierten – aber umso aktionsfreudigeren – fortschrittlichen Kräften, initiierten die Berliner MieterGemeinschaft und der Berliner Mieterverein 1987 gemeinsam eine sehr ambitionierte Unterschriftenaktion gegen den Weißen Kreis. Die spektakuläre Kampagne basierte darauf, dass alle Menschen über 16 Jahren, die in West-Berlin ihren ersten oder zweiten Wohnsitz hatten, einen Stimmzettel ausfüllten. Der Text lautete: „Ich bin für die Mietpreisbindung als Dauerrecht in Berlin. Ja / Nein.“                             

Die Kampagne war für die Beteiligten zwar anstrengend, aber auch lustvoll und erbaulich. Täglich kamen in der Geschäftsstelle der MieterGemeinschaft neue Leute vorbei, um sich Unterschriftenlisten geben zu lassen. Es herrschte im stadtpolitischen und kulturellen Milieu eine Art Komplizenschaft: Alle wollten es Kohl und Diepgen zeigen. Die Kampagne veränderte auch die MieterGemeinschaft. Die Agitprop-Sprache aus der Zwischenkriegszeit wurde endgültig fallen gelassen. Die witzigen und inhaltlich treffenden Karikaturen von Klaus Stuttmann prägten von da an unzählige Broschüren und Flugblätter – und tun es teilweise bis heute. Es wurden differenziertere Argumentationen entwickelt. Als ein Aktivist der MieterGemeinschaft über den Landesvorsitzenden der Gewerkschaft Handel, Banken und Versicherung (HBV) ins Kaufhaus des Westens (KaDeWe) eingeladen wurde, um den Beschäftigten die Bedeutung der Mietpreisbindung zu erklären, fand er sich vor einem Publikum wieder, das sich aus eleganten Verkäufern der Herrenkonfektion, handfesten Metzgermeisterinnen und stattlichen Köchen zusammensetzte. Dort musste der Beitrag niedriger Mieten für die Binnennachfrage etwa im Bereich der Kaufhäuser dargestellt werden. Gegenüber Studierenden wiederum wurden die nicht monetären Aspekte des Mietpreises hervorgehoben. Ein allgemein niedriges Mietniveau und vor allem die Tatsache, dass die Wohnungen nicht bei jedem Mieterwechsel teurer werden, ist eine materielle Voraussetzung für ein selbstbestimmtes Leben. Das beinhaltet, dass junge Leute zeitig das Elternhaus verlassen können, eine unzumutbare Zweierbeziehung schneller beendet oder eine Wohngemeinschaft einfacher gegründet und wieder aufgelöst werden kann. Der Blick etwa nach Spanien oder auch München zeigte schon damals, dass ein hohes Mietpreisniveau die Möglichkeiten stark einschränkt, die eigenen Lebensentwürfe einigermaßen frei gestalten zu können.       

 

Rückschläge und Erfolge der Bewegung        

Die Unterschriftensammlung wertete das Thema Wohnungspolitik in der allgemeinen Öffentlichkeit auf. Die Mietpreisbindung war Diskussionsgegenstand am Arbeitsplatz, in der Kneipe, der Schule und der Universität. Fast eine halbe Million Ja-Stimmen kamen zu einem Zeitpunkt zustande, als West-Berlin weniger als zwei Millionen Einwohner/innen hatte. Dennoch wurde die Mietpreisbindung zum 1. Januar 1988 abgeschafft. West-Berlin bekam ein Vergleichsmietensystem mit einigen sozialen Zugeständnissen im Verhältnis zu den westdeutschen Großstädten. Die Vorteile, die CDU, FDP und der gesamte immobilienwirtschaftliche Interessenblock versprochen hatten, traten – selbstverständlich – nicht ein. Weder gab es einen Schub bezahlbarer Neubauten noch eine Stabilisierung des Mietniveaus durch das freie Spiel der Marktkräfte.             

Dies war nicht die einzige Schwächung sozialstaatlicher Wohnungspolitik in jenen Jahren. Die ganze Bundesrepublik wurde nachhaltig verändert, als die Bundesregierung unter Helmut Kohl im Rahmen einer Serie von Steuerreformen 1987 die Aufhebung der Wohnungsgemeinnützigkeit ankündigte. Im Juli 1988 wurde das „Gesetz zur Überführung der Wohnungsgemeinnützigkeit in den allgemeinen Wohnungsmarkt“ verabschiedet. Zum Jahresbeginn 1990 trat es in Kraft, die Gemeinnützigkeit war somit abgeschafft. Es hieß damals, dieser Schritt geschähe aus fiskalischen Gründen, der Bundeshaushalt würde fortan deutlich mehr Steuern aus dem Wohnungssektor einnehmen. Dies mag sogar der Fall gewesen sein, aber Fakt ist, dass mit der Wohnungsgemeinnützigkeit ein wesentliches Instrument der sozialstaatlichen Wohnungspolitik abgeschafft wurde. Dies war ein einschneidender neoliberaler Eingriff in den Wohnungssektor. Seitdem ist es auch für kommunale oder landeseigene Wohnungsunternehmen viel einfacher, sich wie herkömmliche renditeorientierte Privatunternehmen zu verhalten.     Trotz dieser Rückschläge blieb die breite Bewegung für die Verteidigung der Mietpreisbindung in West-Berlin nicht gänzlich folgenlos. Die Kampagne bewies die Breitenwirkung und auch die fachpolitische Stärke, über die die Oppositionskräfte im West-Berlin jener Zeit verfügten. Sowohl die MieterGemeinschaft als auch der Mieterverein gingen gestärkt aus dieser Auseinandersetzung hervor, mit gestiegenen Mitgliederzahlen, einer positiven Erfahrung der Zusammenarbeit, inhaltlicher Qualifizierung und einem neuen Prestige in der Öffentlichkeit. Die Kampagne gegen den Weißen Kreis hat sicherlich dazu beigetragen, dass bei der Abgeordnetenhauswahl im Januar 1989 eine Mehrheit links von der Union zustande kam. Im März 1989 wurde Walter Momper mit den Stimmen der SPD und der AL zum Regierenden Bürgermeister gewählt. Es war zu dieser Zeit nicht absehbar, dass der Fall der Mauer einige Monate später und die Wiedervereinigung Berlins die Mieter/innen dieser Stadt in einer ganz neuartigen Weise herausfordern würde. Aber das ist ein anderes Kapitel der Geschichte.              

                                            

Max Welch Guerra kam 1974 als unbegleiteter minderjähriger Flüchtling aus Chile in die Bundesrepublik. In den 1980er Jahren war er Aktivist und Mitarbeiter der Berliner MieterGemeinschaft. Heute lehrt er als Professor für Raumplanung und Raumforschung an der Bauhaus-Universität Weimar.



Die Wanderausstellung „Kämpfende Hütten, urbane Proteste in Berlin von 1872 bis heute“ wurde zum ersten Mal vom 1. bis 18. Oktober 2015 im Bethanien gezeigt. Ein Ausstellungskollektiv von politischen Aktivist/innen hat die Erfahrungen städtischer Kämpfe in Vergangenheit und Gegenwart für diese Ausstellung aufbereitet. Weitere Informationen inklusive der Broschüre zur Ausstellung als PDF sowie Texte über Theorie und Praxis sind auf einem Blog vereint:

http://kaempfendehuetten.blogsport.eu


MieterEcho 384 / Oktober 2016

Schlüsselbegriffe: Mietpreisbindung, Weißer Kreis, Mieterproteste, 1980er Jahre, Berliner MieterGemeinschaft, Sozialwohnungen, Vergleichsmietensystem, Wohnungspolitik, Lücke-Plan, Wohnungsbaugesellschaften, West-Berlin, Unterschriftenaktion