Interessengemeinschaft und Beratung für Berliner Mieter
MieterEcho 382 / August 2016

Hausversammlung

Wenn sich Mieter/innen zusammentun, können sie sich besser wehren und ihre Interessen gegenüber dem Vermieter durchsetzen

Von Rechtsanwältin Franziska Dams                           

 

Sie haben eine Modernisierungsankündigung erhalten? Oder Sie haben erfahren, dass der Eigentümer gewechselt hat oder Ihr Haus in Eigentumswohnungen umgewandelt und verkauft werden soll? Sie wollen wissen, was zu tun ist, ob und wie man sich wehren kann? Dann empfiehlt sich eine Hausversammlung, da in der Regel alle Mietparteien betroffen sind.    

 

Bei einer Hausversammlung handelt es sich um eine Informationsveranstaltung der Berliner MieterGemeinschaft ausschließlich für Mieter/innen des betroffenen Hauses. Unsere Berater/innen informieren Sie hierbei über die rechtlichen Aspekte zum jeweiligen Problem bzw. Thema und beantworten gleichzeitig alle Fragen, die in diesem Zusammenhang auftauchen.                

Alle Berater/innen sind Rechtsanwälte/Rechtsanwältinnen mit Spezialisierung im Mietrecht und verfügen über umfangreiche Kenntnisse in der Rechtsprechung sowie Erfahrungen in Gerichtsprozessen.     Hausversammlungen sind kostenlos und auch für Nichtmitglieder offen. Erforderlich ist lediglich, dass mindestens eine Person im Haus Mitglied bei der Berliner MieterGemeinschaft ist. Unser Ziel ist es, möglichst viele Mieter/innen über ihre Rechte und Möglichkeiten zu informieren und aufzuklären sowie ein gemeinsames Vorgehen zu entwickeln. Daher richten sich unsere Hausversammlungen ausdrücklich nur an die Mieter/innen der jeweiligen Häuser und nicht an die Vermieter oder Hausverwaltungen.   

                               

Was ist zu tun?           

Bereits vor der ersten Kontaktaufnahme mit der Berliner MieterGemeinschaft (persönlich oder telefonisch unter 030-2168001) sollten Ihnen Informationen darüber vorliegen, wie viele Mietparteien betroffen sind und potenziell Interesse an einer Hausversammlung haben. Auch Terminvorschläge sind in diesem Zusammenhang nützlich. Abhängig von der Anzahl der zu erwartenden Teilnehmer/innen sollte geklärt werden, ob die Hausversammlung in externen Räumlichkeiten stattfinden müsste oder ob eine Wohnung einer der Mieter/innen ausreichend ist.        

Bei der Suche nach externen Räumlichkeiten steht Ihnen die Berliner MieterGemeinschaft gern zur Seite. So können etwa die Räume in der Möckernstraße oder der Sonnenallee genutzt werden. Gegebenenfalls helfen wir Ihnen auch bei der Organisation, Anmietung und Finanzierung von alternativen Räumen.            Wurden ein passender Termin nebst Örtlichkeit gefunden und die Nachbar/innen informiert, kann es auch schon losgehen. Vor der Hausversammlung sollten Sie der Berliner MieterGemeinschaft alle in diesem Zusammenhang relevanten Informationen und Unterlagen wie beispielsweise die Modernisierungsankündigung, das Schreiben zum Eigentümerwechsel etc. in Kopie zukommen lassen, damit sich der/die jeweilige Rechtsberater/in entsprechend auf den Termin vorbereiten kann. Unsere Infoschriften zum jeweiligen Thema werden Ihnen zum Termin zur Verfügung gestellt, sodass damit auch die Möglichkeit für nicht anwesende Mieter/innen besteht, sich im Nachhinein über die Grundlagen der jeweiligen Problematik zu informieren.       

 

Modernisierung           

Geht es um eine angekündigte Modernisierung, sind häufig alle Mietparteien betroffen und es drohen Mietsteigerungen durch die zu Buche schlagende Modernisierungsumlage. Zunächst schauen wir uns mit Ihnen die Modernisierungsankündigung an: Wurden die Formalien wie Ankündigungsfristen, Ausführungen zu Art und Umfang der Maßnahme und den Kosten eingehalten oder gibt es hier eventuell Angriffspunkte, die dazu führen, dass Sie die Maßnahmen nicht oder nur teilweise dulden müssen? Handelt es sich bei den angekündigten Maßnahmen überhaupt um Modernisierungs- und nicht etwa um Instandhaltungsmaßnahmen? All diese Punkte klären wir zusammen und zeigen mögliche Strategien auf, etwaige Mieterhöhungen zu vermeiden oder möglichst gering zu halten. In diesem Zusammenhang helfen wir Ihnen natürlich auch bei der Formulierung von Härteeinwänden und geben Tipps für die weitere Korrespondenz mit dem Vermieter, wobei ein abgestimmtes Agieren der Mieter/innen angestrebt werden sollte, da dies von Vorteil sein kann.   

                                   

Eigentümerwechsel           

Ihr Haus wurde zum wiederholten Male in kürzester Zeit an einen neuen Eigentümer verkauft oder ihr langjähriger Einzelvermieter hat das Haus an eine große Immobilienfirma verkauft? In solchen Fällen drohen den Bewohner/innen oft negative Veränderungen durch mietsteigernde Maßnahmen oder auch Einschränkungen beim Service und/oder bei der Instandhaltung. Sie wollen nun natürlich wissen, was passieren kann? Auch darüber informieren wir Sie im Rahmen unserer Hausversammlungen. Die Berliner MieterGemeinschaft verfügt in vielen Fällen über umfangreiche Kenntnisse zu einzelnen Vermietern und kann deshalb deren voraussichtliche Absichten und Vorgehensweisen relativ gut einschätzen. Wir informieren Sie über Fallstricke und geben Tipps, worauf Sie in derartigen Situationen achten und was Sie möglichst vermeiden sollten.      

 

Umwandlung                

Soll Ihr Haus in Eigentumswohnungen umgewandelt werden, erhalten Sie von uns Rat über das anstehende Prozedere von Aufmaß- und Besichtigungswünschen des Vermieters, über die insoweit erforderlichen behördlichen Genehmigungen bis hin zum Vorkaufsrecht und etwaigen Kündigungssperrfristen. Selbstverständlich beantworten wir Ihnen auch andere Fragen, die Ihnen in diesem Zusammenhang auf der Seele brennen.                            

 

Weitere Anlässe und Inhalte       

Die bisher genannten Problemfelder sind nicht die einzigen Punkte, zu denen eine Hausversammlung möglich ist. Auch andere Themen wie Mängel im Mietobjekt, die durch den Vermieter nicht behoben werden, Milieuschutz, Betriebs- und Heizkostenabrechnungen und vieles mehr können Gegenstand von Hausversammlungen sein. Auch Folgeveranstaltungen, beispielsweise bei neuen Modernisierungsankündigungen oder anderen Entwicklungen im Haus, sind jederzeit möglich. Fragen Sie uns, wir unterstützen Sie gern.         


MieterEcho 382 / August 2016

Schlüsselbegriffe: Hausversammlung, Modernisierungsankündigung, Eigentümerwechsel, Berliner MieterGemeinschaft, Ankündigungsfristen, Modernisierungsumlage, Mietsteigerungen, Umwandlung, Kündigungssperrfristen

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Berliner MieterGemeinschaft e.V.
Möckernstraße 92
10963 Berlin

Tel.: 030 - 21 00 25 84
Fax: 030 - 216 85 15

Email: me(at)bmgev.de

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