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MieterEcho 374 / Mai 2015

Lehrstunde in Sachen Rechtsstaat

Der Bebauungsplan für das Shoppingcenter auf dem Moabiter
Schultheiß-Areal wurde vom Gericht gekippt – gebaut wird trotzdem

Von Rainer Balcerowiak                                    

Auf dem Gelände der ehemaligen Schultheiß-Brauerei zwischen Strom- und Perleberger Straße herrscht Endzeitstimmung. Den dortigen Gewerbebetrieben wurde bereits vor einer Weile gekündigt, viele Läden und Werkstätten stehen leer und in manchen lief im April noch der Räumungsverkauf. Im Mai sollen die Bagger anrollen, obwohl das Oberverwaltungsgericht den Bebauungsplan für nichtig erklärt hat. Der Investor verweist auf die rechtsgültige Baugenehmigung – und könnte mit dieser Position auch durchkommen.            

                    

Das weitläufige Gewerbegrundstück mit dem denkmalgeschützten Sudhaus wurde vor zwei Jahren von der Immobiliengruppe Huth erworben. Bereits zuvor hatte das Bezirksamt einen Bebauungsplan aufgestellt und einen Bauvorbescheid erteilt, der seitdem mehrfach modifiziert wurde. Die Pläne sehen ein Einkaufszentrum mit 110 Geschäften auf 20.000 qm Verkaufsfläche, ein Hotel mit 300 Zimmern sowie Büros und Dienstleister auf 15.000 qm vor. Als „Ankermieter“ sind Media-Markt, Kaufland und die Schuhkette Deichmann vorgesehen. Die Eröffnung ist für spätestens Frühjahr 2017 geplant.            

Gegen das Projekt regt sich Widerstand in Moabit. Mieterinitiativen sehen einen Zusammenhang zwischen solchen Investitionen und der Vertreibung einkommensschwacher Haushalte. Auch auf juristischer Ebene gab es Widerspruch. Ein Anwohner aus der Lübecker Straße klagte unter anderem gegen die drohende Verschattung seiner Wohnung. Ein Gewerbetreibender, der direkt hinter dem Schultheiß-Areal bauen will, sieht das bezirkliche Einzelhandelskonzept missachtet. Dieses beinhaltet die Entwicklung und Aufwertung der Turmstraße als Geschäftsstraße, was durch ein groß dimensioniertes Shoppingcenter konterkariert werden würde.                                            

Fehler im Bebauungsplan        

Die beiden Verfahren landeten schließlich beim Oberverwaltungsgericht Berlin Brandenburg, das den Bebauungsplan im Dezember 2014 für nichtig erklärte. Mit dieser Schlappe hatte das Bezirksamt, das die Pläne für das Schultheiß-Areal vehement unterstützt, offenbar gerechnet. Einen Tag vor der Urteilsverkündung wurde die Baugenehmigung erteilt – eine Vorgehensweise, die sowohl bei den Klägern als auch bei vielen Kritiker/innen des Projekts Fassungslosigkeit und Empörung hervorrief. Wie schallende Ohrfeigen für das Bezirksamt lesen sich die im März veröffentlichten Urteilsbegründungen. Die den Festsetzungen des Bebauungsplans zugrunde liegende Abwägung weise „beachtliche Fehler auf, die zur Gesamtunwirksamkeit des Plans führen“. Der Bezirk habe seine eigenen Vorgaben eines Einzelhandels- und Zentrenkonzepts unzureichend beachtet. Zudem blieben die Interessen von Grundstückseigentümern an der Turmstraße, Geschäfte zu eröffnen oder zu erweitern, unberücksichtigt. Denn mit einer Verkaufsfläche von 20.000 qm im Schultheiß-Quartier habe das eigentliche Stadtteilzentrum so gut wie keine Entwicklungsmöglichkeiten mehr. Ferner habe der Bezirk nicht ausreichend untersucht, ob auf Nachbargrundstücken „gesunde Wohn- und Arbeitsverhältnisse gewahrt bleiben“.                

Den für das Genehmigungsverfahren federführenden Baustadtrat Carsten Spallek (CDU) ficht das nicht an. Das Urteil sei nichts weiter als „eine andere Sichtweise“, durch die die Baugenehmigung nicht außer Kraft gesetzt werde. Außerdem sei die Planung seit der Klageeinreichung modifiziert worden. So plane der Investor kein Parkhaus mehr, sondern eine Tiefgarage, und die Neubauten an der Seite zur Perleberger Straße würden niedriger ausfallen, um eine Verschattung zu vermeiden. Gegen die Baugenehmigung liegt zwar ein Einspruch vor, aber mit der Bearbeitung will sich das Bezirksamt mehrere Monate Zeit lassen. Die Entscheidungen über Klagen gegen den Bauvorbescheid sind noch nicht terminiert. Was das neue Shoppingcenter für den Kiez und seine Einzelhandelsstruktur bedeutet, wird sich noch zeigen. Das verlorene Vertrauen in einen „Rechtsstaat“, der Großprojekte ohne gültigen Bebauungsplan ermöglicht, ist aber schon jetzt irreversibel.        

 

 


MieterEcho 374 / Mai 2015

Schlüsselbegriffe: Bebauungsplan, Shoppingcenter, Moabit, Schultheiß-Areal, Gewerbegrundstück, Immobiliengruppe Huth, Bezirksamt Mitte, Oberverwaltungsgericht Berlin Brandenburg, Baustadtrat Carsten Spallek, Baugenehmigung