Interessengemeinschaft und Beratung für Berliner Mieter
MieterEcho 375 / Juli 2015

Drohende Zwangsräumung

Rentnerin wegen Eigenbedarfs gekündigt

Von Grischa Dallmer und Matthias Coers

                                        

Eine schöne helle Wohnung mit kleinem Balkon und Blick auf die Hobrechtbrücke, die an der Ohlauer Straße Kreuzberg und Neukölln am Landwehrkanal verbindet. Hier wohnt seit 14 Jahren Frau Warnke. Die 71-jährige möchte auch die kommenden Jahre in ihrer Wohnung verbringen, doch es kommt nun leider anders.              

 

Im September 2014 rief sie beim Filmteam der Mietrebellen an. Den Film hatte sie im Kino gesehen. Sie suchte Unterstützung bei der aufreibenden Auseinandersetzung mit den neuen Eigentümern ihrer Wohnung. Einige Monate zuvor, bei der Einweihungsfete ihrer gerade eingezogenen Nachbarn, einem jungen Paar, hatte sie gehört, dass deren Eltern ihnen die Wohnung gekauft hatten. Beiläufig erwähnte sie, dass ihre Wohnung ebenfalls verkauft werden soll. Einige Zeit darauf erhielt sie von dem Paar aus der Nachbarwohnung einen Brief, dass diese nun auch ihre Wohnung erworben hätten und Frau Warnke sich ein neues Zuhause suchen müsse. Die neuen Vermieter würden ein Kind bekommen und ihre Wohnung um die von Frau Warnke erweitern wollen.                        

Es folgen monatelange juristische Auseinandersetzungen. Frau Warnke fühlt sich von ihren Vermietern in der Nachbarwohnung unter Druck gesetzt und wird in Schreiben des gegnerischen Anwalts sogar als hysterisch und psychisch krank bezeichnet. Doch sie ist eine muntere Person, nur eingeschränkt durch eine altersbedingte Gehschwäche. Die Angst vorm drohenden Wohnungsverlust löst einerseits depressive Verstimmungen und Fluchtgedanken aus, andererseits will sie sich aber nicht vertreiben lassen. Sie ist tief erschüttert, weil sie ihr ganzes Leben lang gearbeitet hat – bei der Lufthansa in Südafrika, Holland und China sowie an einer Botschaft und für die Intendanz des jüdischen Theaters – und ihr nun alles genommen werden soll.      

 

Räumung wegen weniger als 80 Euro Mietrückstand    

Zum Glück kann die Eigenbedarfskündigung vor dem Amtsgericht abgewehrt werden, es greift die Härtefallregelung. Doch die Vermieter gehen in die zweite Instanz. Eine für vermieterfreundliche Urteile bekannte Richterin des Landgerichts stuft die Entscheidung der Vorinstanz schlicht als Quatsch ein. Auch die Atteste und Pflegegutachten sind für die Richterin ohne Belang. Sie hält Mieter/innen erst bei Lähmung bis zur Halswirbelsäule für unkündbar. Die defensiv agierende Anwältin rät ihrer Mandantin zum Vergleich. Es wird mit dem Szenario argumentiert, dass sie sonst in zwei Monaten ohne alles auf der Straße säße. Aus dieser Verunsicherung heraus stimmt Frau Warnke zu, bis spätestens Ende 2015 die Wohnung zu verlassen. Zum Ausgleich solle sie 10.000 Euro erhalten. Dies allerdings nur, wenn sie schon vor Ende Juli auszieht. Mit jedem Monat würde die Abfindung um 1.000 Euro geringer ausfallen. Nach dem Schreck des Gerichtsprozesses versucht sie, noch am selben Tag gegen den Vergleich vorzugehen. Vergeblich. Niemand hatte sie darauf hingewiesen, dass dies nicht möglich ist. Die Situation spitzt sich weiter zu. Da ihre schmale Rente aufgestockt wird und sie neuerdings Mütterrente bekommt, senkt das Amt die Aufstockung ihrer Miete um 25 Euro monatlich. Seitens der Wohnungseigentümer wird daraufhin ein Mietrückstand von gut 70 Euro für drei Monate bemängelt, den sie umgehend ausgleicht. Völlig überraschend teilt ihr nun eine Obergerichtsvollzieherin mit, dass sie wegen Unpünktlichkeit ihrer Zahlungen unmittelbar zwangsgeräumt werden solle. Dem neuen Anwalt von Frau Warnke wird mitgeteilt, dass auch der Anspruch auf die 10.000 Euro Entschädigung entfalle.Mit Unterstützung des Bezirksamts, Aktiven vom „Bündnis Zwangsräumung verhindern“ und dem Team der Mietrebellen ist sie nun auf der Suche nach einer Ersatzwohnung, um der Zwangsräumung zu entgehen.                

Frau Warnke ist eine gebildete Frau, die sich zu wehren weiß, Unterstützung gesucht und auch gefunden hat. Trotzdem wird sie nicht in ihrer Wohnung bleiben können. Zudem wird sie für einen über ihre Situation berichtenden Beitrag im Berliner Kurier verklagt. Nicht nur sie empfindet dies alles als große Ungerechtigkeit.           


MieterEcho 375 / Juli 2015

Schlüsselbegriffe: Zwangsräumung, Ohlauer Straße Kreuzberg, Rentnerin, Eigenbedarfskündigung, Mietrückstand, Härtefallregelung, „Bündnis Zwangsräumung verhindern“, Mietrebellen

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