Interessengemeinschaft und Beratung für Berliner Mieter
MieterEcho 369 / September 2014

PRIVATISIERUNG - Vorwärtsverteidigung der Marktradikalen

Mit dem Tisa-Abkommen sollen Privatisierungen zementiert
und Rekommunalisierungen unmöglich werden

Von Gaby Gottwald

 

Nach Jahren der Agonie gibt es bei vielen Bürger/innen, Initiativen und selbst bei Kommunen eine Umorientierung: Grundsätzliche Fragen des Gemeinwesens müssen im allgemeinen öffentlichen Interesse geregelt und dürfen nicht dem Markt überlassen werden. Dies betrifft Energie, Abfall, Verkehr, Stadtplanung, Wohnungswesen und vieles mehr. Die Bürger/innen wollen darüber entscheiden, was sie betrifft. Die Rekommunalisierung ehemals privatisierter Bereiche der Grundversorgung ist daher aktuell ein Topthema. Aber der Gegner schläft nicht. Über EU-Freihandelsabkommen wird derzeit der Bürgerwille außer Kraft gesetzt. Eines der gefährlichsten Abkommen ist Tisa (Trade in Services Agreement). Es geht um Dienstleistungen, betrifft uns alle und wird geheim verhandelt.

 

Wer gehofft hatte, die Krise 2008 führte zur Erkenntnis, dass Marktradikalismus und neoliberale Politik mehr Unheil als Segen bringen und daher staatliche Regulierung zur Interessenswahrung von Bürger/innen und Verbraucher/innen vonnöten ist, dürfte enttäuscht werden. In der Politik dominiert derzeit geradezu eine Anbetung des freien Markts, die ihren Ausdruck in einer Unzahl von Verhandlungen über transnationale Freihandelsabkommen findet. Die leitenden Grundsätze dabei sind: Hemmnisse bei Handel und Marktliberalisierung gehören eliminiert und staatliche Regulierung gilt als Bremse der Profitmaximierung.

 

Liberalisierung auf der Agenda

Eines der folgenreichsten und damit auch gefährlichsten Abkommen, das derzeit hinter verschlossenen Türen verhandelt wird, ist das Tisa-Abkommen zum Handel mit Dienstleistungen. An den Verhandlungen sind aktuell 50 Staaten beteiligt, darunter die USA, Kanada, Australien, Japan, Südkorea, Israel, Türkei, Chile, Mexiko sowie die Staaten der EU. Es geht dabei um die Liberalisierung des Handels mit Dienstleistungen aller Art: Verkehr, Gesundheit, Wasser, Telekommunikation, Finanzen, Datentransfer, Energie, Abfall, Post, Bildung usw. Die Unterzeichner des Abkommens verpflichten sich wechselseitig, allen äußeren Anbietern von Dienstleistungen die gleichen Konditionen zu gewähren wie den jeweiligen inländischen. Das Ziel ist die stärkere Öffnung der Binnenmärkte für die internationale Dienstleistungsindustrie. Es verwundert nicht, dass der Anstoß und die Blaupause für das Abkommen von der Dienstleistungsindustrie selbst stammen. Sie haben sich im European Services Forum (ESF) organisiert, einem Lobbyzusammenschluss, bestehend aus großen Global Player wie Siemens, Deutsche Bank, Telekom, Post DHL, IBM, Microsoft, Vodafone, Veolia, HSBC, KPMG usw. Das ESF schätzt das internationale Handelsvolumen für Dienstleistungen auf über 3,3 Billionen Dollar, wovon knapp 2,3 Billionen auf den Geltungsbereich des Tisa-Abkommens entfielen. Im November 2012 wurden die Verhandlungsinitiative vorgestellt und erste Eckpunkte, die den inhaltlichen Kern von Tisa bilden, vorgelegt. Die großen Banken und Konzerne der Dienstleistungsindustrie, die Wirtschafts- und Arbeitgeberverbände, ihre international bekanntesten Wirtschaftsprüfergesellschaften und Anwälte haben der Politik damit ein passgenaues Konzept für einen völkerrechtsverbindlichen Vertrag formuliert, der ihnen die Steigerungen ihrer Profitraten garantieren soll.    

 

Was wird aus der Daseinsvorsorge?

Mit dem Tisa-Abkommen wird das Ziel verfolgt, den Dienstleistungsmarkt so weit wie möglich international zu liberalisieren. Ansatzpunkt dafür ist unter anderem die Regel: Was der Markt schon hatte, darf ihm nicht mehr entrissen werden. Über die so genannte Stillhalteklausel wird dann der erreichte Grad der Liberalisierung festgeschrieben. Ergänzt durch entsprechende Sperrklauseln wird jedes Zurück hinter das einmal erreichte Niveau grundsätzlich erschwert. Damit wird im Grunde jeder Rekommunalisierung ein immens großes Hindernis in den Weg gestellt. Das ist zwar nicht demokratisch, aber eben aktuelle Politik. Die Bundesregierung vertritt unbeirrt diesen Kurs, das Wirtschaftsministerium hat die Federführung und die EU-Kommission setzt diese Politik um. Ob es auch zur Privatisierung öffentlicher Dienstleistungen kommt, ist schwer abschätzbar. Hoheitliche Staatsaufgaben wie Polizei, Justiz und Militär sind zwar meist ausgeschlossen, aber einen generellen umfassenden Schutz für öffentliche Dienstleistungen vor der Liberalisierung gibt es nicht. Vielmehr soll über eine Positivliste definiert werden, zu welchen Bereichen die internationalen Anbieter Zugang haben, wie im Juni die Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke im Bundestag antwortete. Im Unterschied dazu würde über den Ansatz der Negativliste definiert werden, in welchen Bereichen der Grundsatz der Gleichbehandlung von internationalen mit nationalen Anbietern ausgeschlossen wird. Die Gleichbehandlung beinhaltet auch die Frage der Zuteilung von Subventionen. Beispiel: Will der Staat Dienstleistungen in Bereichen wie Bildung oder Wohnen fördern, so hätten dann auch internationale Konzerne ein Anrecht auf öffentliche Gelder, wenn die Bereiche nicht auf einer Negativliste stehen. Es liegt in der Natur der Sache, dass alles, was es erst zukünftig geben wird, nicht schon heute gelistet werden kann und damit potenziell privaten Anbietern geöffnet werden muss – mit den entsprechenden Konsequenzen. Die Bundesregierung behauptet in der Antwort auf die oben genannte Anfrage, dass die Privatisierung von öffentlichen Dienstleistungen weder Verhandlungsgegenstand noch Ziel von Tisa sei. Das beruhigt nicht, da genau dieses Ergebnis indirekt hergestellt werden kann. Aggressiver Wettbewerb führt zu Preisdumping, in der Regel mit Qualitätsverlust. Er führt auch zum Abbau von Schutzrechten für Arbeitnehmer/innen und Verbraucher/innen, was besonders die Erbringung öffentlich finanzierter Dienstleistungen unter großen Wettbewerbsdruck setzt – ein Prozess, der seit Jahren läuft. Die Bundesregierung sieht in dem Abkommen auch kein Hindernis für künftige Rekommunalisierungen, da die genannten Stillstands- und Sperrklauseln begrenzt eingesetzt würden und Ausnahmen zuließen. Auch das beruhigt nicht, denn der Zweck und der Geist des Abkommens ist die permanente Liberalisierung von Dienstleistungen und um dies zu garantieren, enthält es auch das dazu notwendige Instrumentarium.  

       

Öffentlichkeit an geheimen Verhandlungen unbeteiligt

Wer sich heute in der Kommunalpolitik bewegt, für eine alternative Energieversorgung streitet, sich für eine andere Stadtentwicklung oder sozialen Wohnungsbau engagiert oder die Bürger/innen stärker an ihren Belangen beteiligen möchte, dürfte der Meinung sein, dass die Verfechter von Tisa offensichtlich aus der Zeit gefallen sind. Doch diesen ehrbaren Engagierten sei gesagt: Wenn Tisa nicht verhindert wird, dann werden viele zu spät feststellen, dass sie selbst aus der Zeit gefallen sind. Wenn Tisa kommt, dann kann es viele politische Projekte und Verbesserungen nicht mehr geben, für die heute – nach der destruktiven und bleiernen Zeit des Neoliberalismus, der sozialen Verwerfungen und der Entmündigung der Bürger/innen – wieder vehement gekämpft wird. Bleibt die Frage, warum die Bundesregierung und die EU-Kommission, die das europäische Mandat für die gemeinsame Handelspolitik hat, beständig Verträge über die Ausweitung des Freihandels abschließen wollen, die der Politik die Hände fesselt, sie entmündigt und (Um)Gestaltungsfreiräume extrem einengt. Die Geltungsbereiche und Regelungsmechanismen der aktuellen Freihandelsabkommen, sei es zwischen der EU und Kanada (CETA) oder mit den USA (TTIP) und insbesondere das Tisa, sind strukturell darauf ausgerichtet, dass sich politische Entscheidungen dem Primat des freien Markts und Handels unterwerfen und dass diese Entscheidungen nur noch getroffen werden (können), wenn sie der Verwertungslogik des Kapitals nicht im Weg stehen. Es gibt in der Politik immer Verantwortliche, die gekauft oder einfach zu dumm sind. Doch die Strategie der Bundesregierung oder der EU-Kommission lässt sich so nicht erschöpfend erklären. Vielmehr muss man ernsthaft ins Auge fassen, dass sie genau das tun, was sie richtig finden. Sie nutzen heute ihre politische Macht, um für die Zukunft vertraglich zu sichern, dass Profitmaximierung nicht mehr durch Politik behindert wird. Sie schließen damit auch die Türen, durch die sich der Bürgerwille in einer demokratisch verfassten Gesellschaft Ausdruck verschaffen könnte.             

 

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MieterEcho 369 / September 2014

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