Interessengemeinschaft und Beratung für Berliner Mieter
MieterEcho 371 / Dezember 2014

Mit Energie in die Armut

Strom- und Energiekosten werden für viele Haushalte zum existenziellen Risiko

Von Christian Linde                                            

Die explodierenden Kosten für Energie entwickeln sich zu einem Armutsrisiko. Der Begriff „Energiearmut“ macht die Runde. Doch anstatt den Zugang zu Strom und Heizenergie als Teil der Daseinsvorsorge zu begreifen, werden durch einen zweigeteilten Markt Wirtschaftsunternehmen von der Politik privilegiert und private Haushalte belastet.     

                                    

Auch in diesem Winter werden die Heizkosten in den Portemonnaies der privaten Haushalte erheblich zu Buche schlagen. Die Preise sind in den vergangenen Jahren geradezu explodiert. Im Durchschnitt mussten private Haushalte zwischen 2002 und 2012 für Raumwärme und Warmwasser einen Preisanstieg um 43% verkraften, während die Nominallöhne im gleichen Zeitraum um lediglich 17% stiegen. Für die Versorgung mit Strom müssen Verbraucher/innen mittlerweile erhebliche Beträge bezahlen. Nach Angaben des Statistischen Bundesamts hat sich seit dem Jahr 2000 der Preis fast verdoppelt. Vor allem in den Jahren 2011 und 2013 sind die Kosten regelrecht in die Höhe geschossen. Allerdings nur für private Haushalte. Die Industrie bleibt von den Aufschlägen weitestgehend verschont. Ein Hintergrund der extremen Preissprünge ist die Umlage zur Förderung der erneuerbaren Energie. Der sich dadurch entwickelnde zweigeteilte Markt privilegiert die einen und belastet die anderen – so will es der Gesetzgeber.    

                                                    

Konkrete Zahlen und Definitionen fehlen        

Angesichts dieser Entwicklungen spricht man in Expertenkreisen längst von „Energiearmut“. Der Begriff ist jedoch nicht einheitlich definiert. Aus dem Jahr 2011 stammt die Erläuterung der EU: „Energiearmut bedeutet die Schwierigkeit oder Unmöglichkeit, seine Wohnstätte angemessen und zu einem korrekten Preis zu heizen sowie über weitere grundlegende Energiedienstleistungen wie Beleuchtung, Verkehr oder Strom für Internet und sonstige Geräte zu einem angemessenen Preis zu verfügen.“ In diesem Definitionsansatz werden allerdings weder konkrete Zahlen noch Schwellenwerte genannt. Eine derartige Konkretisierung lehnt die Bundesregierung ebenso ab wie entsprechende Jahresberichte über Umfang und Ausmaß der finanziellen Belastung privater Haushalte oder eine wissenschaftliche Begleitung des sich herausbildenden strukturellen Armutsphänomens. „Ziel der Bundesregierung ist es, generell Armut zu vermeiden und für bedarfsdeckende Einkommen (Existenzminimum) zu sorgen“, heißt es in einer Antwort der Bundesregierung auf eine parlamentarische Anfrage. Zudem seien Leistungen wie Sozialhilfe und Grundsicherung für Arbeitsuchende geeignet, nicht nur Armut zu verhindern, sondern eine menschenwürdige Lebensführung zu ermöglichen. „Dieser Ansatz ist umfassender als eine isolierte und willkürliche Bezugnahme auf einzelne Bedarfselemente. Um einer Überlastung im Falle steigender Preise entgegenzuwirken, werden die sozialen Leistungen regelmäßig an die Entwicklungen angepasst“, behauptet die Bundesregierung.                                       

 

6,9 Millionen Haushalte von Energiearmut betroffen    

Großbritannien gehört zu den wenigen Ländern, die eine konkrete Definition festgeschrieben haben. Als „energiearm“ gilt dort, wer mehr als 10% des Haushaltsnettoeinkommens für die energetische Grundversorgung aufbringen muss. Das sind auf der Insel bereits rund 14% aller Haushalte. Folgt man der britischen Definition, sind auch hierzulande die Zahlen alarmierend. Nach Angaben der Bundesregierung geben in diesem Jahr insgesamt 6,9 Millionen Haushalte mehr als 10% ihres verfügbaren Einkommens für Energie aus. Im Jahr 2008 waren es noch 5,5 Millionen. Zu den Betroffenen zählen insbesondere Transferleistungs-Beziehende. Von den insgesamt 13,2 Milliarden Euro, die 2012 im Rahmen von Hartz-IV-Leistungen für die Deckung der Unterkunftskosten ausgegeben wurden, entfielen knapp 2 Milliarden auf die Heizkosten. Das sind 15%. Der durch Hartz IV abgedeckte Jahresverbrauch von Strom liegt bei 1.126 kWh. Aber: „Der durchschnittliche Stromverbrauch eines 1-Personen Haushalts (ohne Warmwasser) liegt zwischen 1.300 und 1.500 kWh“, so beziffert der Bundesverband der Verbraucherzentralen die Sachlage. Darüber hinaus sind von Energiearmut auch Verbraucher/innen bedroht, die sich in prekären Beschäftigungsverhältnissen befinden, sowie Geringverdiener/innen und zahlreiche Rentner/innen, Auszubildende und Studierende. Kurzum: Je niedriger das Einkommen, desto größer ist die Gefahr, die Kosten für Energie nicht mehr bezahlen zu können.                

Die sozialen Folgen von Sparpolitik und Preisexplosion sind erheblich. So weist der jüngste Monitoringbericht der Bundesnetzagentur vom Dezember 2013 erschreckende Zahlen aus: Im Jahr 2012 kam es bundesweit zu 321.539 Stromsperren. 2011 waren es noch 312.059. Insgesamt waren davon rund 800.000 Personen betroffen. Die Zahl der Sperrandrohungen lag sogar bei 5,7 Millionen. Auf die Versorgung mit Gas mussten nach Angaben der Grünen im Bundestag im Jahr 2011 insgesamt 33.595 Haushalte verzichten, 2012 stieg die Zahl auf 39.320.            

 

Über 1 Millionen Mahnungen in Berlin            

In Berlin ist die Zahl der Haushalte, die in Zahlungsverzug geraten, enorm hoch (siehe Seite 8). Im vergangenen Jahr landeten 1.021.662 Mahnungen allein von Vattenfall in den Briefkästen. 93.911 Sperrandrohungen wurden ausgesprochen und insgesamt 17.184 Sperrungen vom Netzbetreiber Stromnetz Berlin im Auftrag der Stromlieferanten durchgeführt. Auch bei zahlreichen Kunden der Gasag reichte das Haushaltseinkommen im vergangenen Jahr nicht aus, um die turnusmäßigen Abschläge problemlos zu begleichen. In 2013 wurden 289.808 Mahnungen wegen ausbleibender Zahlungen versandt und 138.288 Sperrandrohungen angekündigt. Nach eigenen Angaben wurden demzufolge 2.912 Gasanschlüsse gekappt. Dies bedeutet einen Anstieg von etwa 54% im Vergleich zum vorangegangenen Jahr. Die offenen Forderungen bezifferte das Unternehmen Ende letzten Jahres auf rund 17 Millionen Euro. Einen Zusammenhang zwischen der Energiepreisexplosion und den Zahlungsschwierigkeiten hunderttausender Verbraucher/innen, insbesondere im Gasbereich, sieht der Senat aber nicht. „Die Gründe hierfür sind nicht ersichtlich und auch die Gasag kann diesen Anstieg nicht erklären“, so die Senatsverwaltung für Wirtschaft, Technologie und Forschung in der Antwort auf eine Anfrage im Abgeordnetenhaus.

                                             

Energieschulden in Millionenhöhe            

Als „besorgniserregend“ bezeichnete dagegen die Landesarbeitsgemeinschaft Schuldnerberatungsstellen die Entwicklung. „So haben mittlerweile etwas mehr als ein Viertel der Klientinnen und Klienten in den Berliner Beratungsstellen Rückstände bei ihrem Energieversorger“, so die Organisation. Die Höhe der Energieschulden sei demnach allein bei den Hilfesuchenden auf über 3,96 Millionen Euro angestiegen. Vielen Betroffenen gelänge es nicht mehr, die offenen Rechnungen zu tilgen. „So nimmt der Umfang von Altschulden nach zum Teil mehrfachem Wechsel des Energieanbieters immer stärker zu.“ Eine Sache wird jedoch bislang in keiner Statistik genannt. Nämlich die Zahl derer, die aus Angst vor einem Schuldenberg ihre Heizung einfach ausstellen. Um diese Entwicklung zu stoppen, fordern Wohlfahrtsverbände vom Gesetzgeber Sozialtarife für einkommensschwache Haushalte. „Die bisherige Notlösung von Darlehen des Jobcenters für die Energiekosten kann und darf keine Dauerlösung sein“, so der Bundesverband der Volkssolidarität. Im Rahmen einer „Charta zur sozial gerechten Energiewende“ haben Umwelt- und Sozialverbände anlässlich der Koalitionsverhandlungen im Oktober letzten Jahres eine Verknüpfung von Energiewende und Sozialpolitik gefordert. „Der Zugang zu Strom und Energie gehört zur Daseinsvorsorge, für die der Staat Verantwortung trägt“, unterstrich Hubert Weiger, Vorsitzender des Bundes für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND). Vergeblich. Im 130 Seiten umfassenden Koalitionsvertrag wird Energiearmut mit keinem Wort erwähnt.                    

 

 


MieterEcho 371 / Dezember 2014

Schlüsselbegriffe: Stromkosten, Energiekosten, Energiearmut, Grundversorgung, Haushaltsnettoeinkommen, Transferleistungs-Beziehende, Preisexplosion, Bundesnetzagentur, Sperrungen, Energiepreisexplosion, Energiewende

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