Interessengemeinschaft und Beratung für Berliner Mieter
MieterEcho 366 / März 2014

Flüchtlingsunterbringung per Handschlag

Private Betreiber von Berliner Flüchtlingsunterkünften unterlaufen Mindeststandards und versuchen, Kritiker/innen mundtot zu machen

Von Christian Schröder                                    

In Berlin dürfen Asylsuchende seit 2003 nach spätestens drei Monaten in eigenen Wohnungen statt in Massenunterkünften leben, doch die Zahl der Flüchtlinge in den Massenunterkünften mit mehreren hundert Bewohner/innen steigt. Mitte 2010 lebten 1.500 Menschen in den mittlerweile 34 Unterkünften in Berlin, heute sind es 8.300. Dort müssen sie unter beengten Verhältnissen auf 6 qm pro Person wohnen. Kindern bis zu 6 Jahren stehen sogar nur 4 qm zur Verfügung.                                        


In Berlin ist das Landesamt für Gesundheit und Soziales (LAGeSo) für den Betrieb und die Belegung der Unterkünfte verantwortlich. Das Land Berlin unterhält keine eigenen Unterkünfte, sondern lässt sie von Wohlfahrtsverbänden wie der Arbeiterwohlfahrt Berlin-Mitte (7 Einrichtungen), dem Internationalen Bund (2), der Diakonie (1) oder privaten Betreibern wie Prisod (7), PeWoBe (5) und Gierso (4) betreiben. Angesichts fehlender Plätze drängen seit Herbst 2012 zunehmend private Betreiber auf den Markt. Vom LAGeSo erhalten die Betreiber Tagespauschalen zwischen 10 und 25 Euro pro Flüchtling (MieterEcho Nr. 365/ Februar 2014). Davon müssen die Kosten für Renovierung, Möblierung, Personal etc. beglichen werden. Für den Fall, dass das LAGeSo einen Platz nicht belegen kann, erhalten die Betreiber einen Ausfalltagessatz. Das LAGeSo muss mit den Betreibern einen Vertrag schließen. Doch in der Vergangenheit gab es phasenweise für knapp ein Drittel der Flüchtlingsunterkünfte keinen schriftlichen Vertrag. Platzkapazität, Tagessatz, Laufzeit, Betreiberrisiko und Standards wurden nur mündlich festgelegt.                                    

 

Miese Standards            

Bundesweit gültige Standards für Flüchtlingsunterkünfte gibt es nicht. In Berlin werden diese Standards durch die Verwaltung und ohne Mitwirkung des Parlaments festgelegt. Das Land Berlin habe „im Unterschied zu anderen Bundesländern klare transparente, auf der Homepage des LAGeSo, offen einsehbare Qualitätsstandards“, so Sozialsenator Mario Czaja (CDU). Doch diese Standards bleiben an vielen Stellen unkonkret und werden vor Ort oft nicht umgesetzt. In den neu errichteten Notunterkünften gelten sie erst gar nicht. Inwieweit die Notunterkünfte vom Mindeststandard abweichen dürfen, ist unklar. Es gibt keine Zeitpläne, bis wann sie auf „Normalstandard“ gebracht werden sollen. Entgegen der ursprünglichen Ankündigung des Senats, die Notunterkünfte würden nur für wenige Monate existieren, bestehen einige mittlerweile seit über einem Jahr. Das LAGeSo setzt die Einhaltung der Standards nicht hinreichend durch. Im Jahr 2012 und in den ersten drei Quartalen 2013 fanden so gut wie keine unangemeldeten Kontrollen in Notunterkünften statt. 2012 und 2013 flossen Finanzmittel in zweistelliger Millionenhöhe weitgehend unkontrolliert an Betreiber. Durch die Unterschreitung der Standards sind für die Betreiber zusätzliche Gewinne möglich.                            

 

Kritik unerwünscht            

Als die ehrenamtliche Initiative „Neue Nachbarschaft“, die Kinderbetreuung in der Notunterkunft des privaten Betreibers Gierso in Moabit anbot, die dortigen Zustände öffentlich kritisierte, wurde sie vom Betreiber vor die Tür gesetzt. Genauso erging es der ehrenamtlichen Initiative „Multitude“, die für die Bewohner/innen eines Heims der PeWoBe in Grünau kostenlose Deutschkurse anbot. Die Gierso versuchte per einstweiliger Verfügung dem Flüchtlingsrat Berlin Kritik an den Flüchtlingsunterkünften zu verbieten. Das Landgericht Berlin wies die Klage des privaten Betreibers gegen den Flüchtlingsrat am 8. Januar 2014 zurück. Es müsse „im Angesicht der derzeitigen öffentlichen Diskussion zur Thematik der Flüchtlingsunterbringung auch erlaubt sein, deutliche Kritik und vermeintliche Missstände, von dessen Wahrheitsgehalt man überzeugt ist, zu äußern“, so das Gericht. Das LAGeSo hat mittlerweile auf die Kritik reagiert. Seit Herbst 2013 schließt es rückwirkend gültige Verträge mit den Betreibern und führt wieder Prüfkontrollen in den Unterkünften durch.                      

 

 


MieterEcho 366 / März 2014

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