Interessengemeinschaft und Beratung für Berliner Mieter
MieterEcho 364 / Dezember 2013

Unabhängig oder unbehelligt?

Die Unabhängigkeit der Richterin Regine Paschke wird nach wie vor öffentlich angezweifelt, der Senat schweigt zu dieser Angelegenheit

 

Von Clemens Berg                                    

Seit dem Jahr 2000 ist Regine Paschke die Vorsitzende Richterin der 63. Kammer des Landgerichts Berlin, die unter anderem für mietrechtliche Streitfälle zuständig ist. Bereits im Mai berichtete das MieterEcho über die Nebentätigkeiten der Richterin (MieterEcho 360/Mai 2013). So tritt Paschke mehr oder weniger regelmäßig als Referentin bei Tagungen oder Seminaren von Lobbyverbänden auf, darunter der Berlin-Brandenburger Landesverband des Bundesverbands Freier Immobilien- und Wohnungsunternehmen (BFW) oder der Verband nordrhein-westfälischer Immobilienverwalter (VNWI). Zudem unterhält sie eine eigene Kolumne in der wohnungswirtschaftlichen Fachzeitschrift Das Grundeigentum. Öffentliche Aufmerksamkeit erhielten zudem die Urteile, die Paschke im Zusammenhang mit der Auseinandersetzung um das Haus Calvinstraße 21 gefällt hatte.                            


In den letzten Monaten war es immer wieder zu Kundgebungen und Aktionen von Miet-Aktivist/innen gegen Seminare gekommen, bei denen die Richterin als Referentin auftrat. So wurde zum Beispiel ein vom BFW veranstaltetes Seminar zur Mietrechtsnovelle im Hotel Esplanade Mitte Juni aufgrund von Protesten kurzfristig verlegt. Das Bündnis „Zwangsräumung verhindern“ kommentierte die Aktion: „Es ist ein Skandal, dass eine Richterin gleichzeitig in Mietsachen urteilt und Vermieter/innen dabei berät, wie sie besonders gut kündigen und zwangsräumen können. Die enge Verbindung von Justiz und Immobilienwirtschaft wird an diesem Punkt besonders offensichtlich.“ Dem Landgericht selbst scheint die öffentliche Diskussion um eine seiner Richterinnen nicht ganz geheuer zu sein. Vor allem wohl deshalb, weil es bereits in mehreren großen Berliner Tageszeitungen Kommentare zu Richterin Paschke gab, die betonten, dass Gerichte der Unabhängigkeit unterliegen sollen. So lud der Präsident des Landgerichts Bernd Pickel Mitte Oktober zu einem Journalistengespräch, bei dem er besagte Unabhängigkeit als „Markenzeichen“ der Justiz herauskehren wollte. Im Gespräch verwies Pickel darauf, dass er Nebentätigkeiten von Richtern prinzipiell gut heiße. Zudem böte die Höhe der Honorare, die Paschke für ihre Vorträge und Artikel erhalte, keinen Hinweis auf eine finanzielle Abhängigkeit.                                    

 

Justizsenator nimmt keine Stellung            

Auch für das Berliner Parlament war der Fall Paschke ein Anlass, sich mit den Nebentätigkeiten von Richtern zu befassen. Während die Piraten die Angelegenheit im Rechtsausschuss des Abgeordnetenhauses zur Sprache brachten, stellte der Abgeordnete Klaus Lederer (Die Linke) eine parlamentarische Anfrage an den Senat. In seiner Antwort wies Justizsenator Thomas Heilmann (CDU) darauf hin, dass „schriftstellerische, wissenschaftliche, künstlerische oder Vortragstätigkeiten, die als Nebentätigkeiten ausgeübt werden, nicht genehmigungspflichtig“ seien. Bei Erhalt eines Entgelts oder eines geldwerten Vorteils sei die Nebentätigkeit jedoch beim jeweiligen Gericht anzuzeigen. Die Senatsverwaltung für Justiz sei dabei nicht eingebunden. Ganz oder teilweise untersagt werden könnten solche Nebentätigkeiten, wenn Richter damit dienstliche Pflichten verletzen würden. Zu diesen Pflichten gehöre auch, sich generell so zu verhalten, dass das Vertrauen in die richterliche Unabhängigkeit nicht gefährdet wird. Wie der Senat den Fall Paschke einschätzt, blieb in der Beantwortung der parlamentarischen Anfrage offen. Hier müsste, so erklärte Heilmann, auf die Inhalte der Personalakte Paschkes zurückgegriffen werden. Und Auskünfte über die Inhalte einer Richter-Personalakte können wiederum nur mit Zustimmung der Betroffenen an Dritte weitergegeben werden. Jedoch: „Die Richterin P. hat ihre Einwilligung auf Nachfrage nicht erteilt“.        


MieterEcho 364 / Dezember 2013

Schlüsselbegriffe: Richterin Regine Paschke, 63. Kammer des Landgerichts Berlin, Lobbyverbände, Bundesverband Freier Immobilien- und Wohnungsunternehmen, BFW, Verband nordrhein-westfälischer Immobilienverwalter, VNWI, Calvinstraße 21, Nebentätigkeiten

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