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MieterEcho 363 / Oktober 2013

Kündigungsschutz erweitert

Die neue Kündigungsschutzklausel-Verordnung schützt Berliner Mieter/innen in Eigentumswohnungen für zehn Jahre vor Eigenbedarfskündigungen

Von Franziska Dams              

Dass bezahlbarer Wohnraum in Berlin Mangelware ist, hat nun auch der Berliner Senat erkannt und den Kündigungsschutz für Mieter/innen bei der Umwandlung von Mietwohnungen in Eigentumswohnungen auf zehn Jahre für alle Bezirke Berlins ausgedehnt.      

 

Grundlage der Verordnung, die am 1. Oktober 2013 in Kraft trat, ist § 577a BGB. Diese Vorschrift erlaubt es den Landesregierungen, in Gebieten, wo die ausreichende Versorgung der Bevölkerung mit Mietwohnungen zu angemessenen Bedingungen besonders gefährdet ist, die gesetzlich geregelte Kündigungssperre von drei Jahren auf bis zu zehn Jahre auszudehnen.                     

Die bislang geltende „Kündigungsschutzklausel-Verordnung“ von 2011 sah einen siebenjährigen Schutz nur für die Bezirke Charlottenburg-Wilmersdorf, Friedrichshain-Kreuzberg, Mitte, Pankow, Steglitz-Zehlendorf und Tempelhof-Schöneberg vor. Die seit dem 1. Oktober 2013 geltende Verordnung dehnt den Schutz auf zehn Jahre für ganz Berlin aus.     

Wird eine gemietete Wohnung während der Mietzeit in eine Eigentumswohnung umgewandelt und verkauft, kann der neue Vermieter nun erst nach Ablauf von zehn Jahren wegen Eigenbedarfs kündigen. Eine vor dem Ablauf dieser Frist ausgesprochene Kündigung ist unwirksam. (Siehe hierzu auch Urteil und Anmerkung auf Seite 27.)Der Berliner Senat reagiert auf die angespannte Situation am Wohnungsmarkt trotz Widerstands der Immobilienbranche mit der längst überfälligen örtlichen und zeitlichen Ausdehnung der Kündigungssperrfrist. Ohne weitergehende Maßnahmen wie die Begrenzung der Miete bei Neuvermietung und die Schaffung neuen bezahlbaren Wohnraums wird diese erfreuliche Maßnahme aber bei aller Euphorie des Senats nicht zur Beseitigung der angespannten Wohnraumsituation in Berlin führen.                                 

 

Weitere Informationen finden Sie in unseren Infoschriften „Umwandlung und Wohnungsverkauf“, „Eigentümerwechsel“ und „Zutritt und Besichtigung“.

 

 

 


MieterEcho 363 / Oktober 2013

Schlüsselbegriffe: Kündigungsschutzklausel-Verordnung, Kündigungsschutz, Berliner Senat, Kündigungssperre, Umwandlung, Eigentumswohnung, Kündigungssperrfrist, Eigenbedarf